Volksentscheid : Auf zum Wassermarsch – oder doch nicht ?

12.02.2011 13:49 UhrVon Stefan Jacobs
Flüssig oder überflüssig? Der anstehende Volksentscheid zu den Wasserverträgen ist ein Quell der Verunsicherung. Das erschwert vielen Bürgern ihre Entscheidung. Foto: Mike Wolff
Flüssig oder überflüssig? Der anstehende Volksentscheid zu den Wasserverträgen ist ein Quell der Verunsicherung. Das erschwert vielen Bürgern ihre Entscheidung. Foto: Mike Wolff

Vor dem Volksentscheid sind viele Berliner unschlüssig, ob sie sich überhaupt beteiligen sollen. Ein Ratgeber für Unentschlossene.

Als es um den Flughafen Tempelhof und um den Religionsunterricht ging, hatte fast jeder eine Meinung. Doch beim bevorstehenden Volksentscheid des „Berliner Wassertischs“ dominiert eine andere Frage: Soll man hingehen oder nicht? Es gibt keine objektiv richtige Antwort – aber Argumente dafür und dagegen.

MIT „JA“ STIMMEN

Nichts betrifft die Menschen so sehr wie Qualität und Preis des Trinkwassers. Bekanntlich erwirtschaften die Berliner Wasserbetriebe (BWB) dreistellige Millionengewinne, von denen sowohl das Land als auch die privaten Gesellschafter RWE und Veolia profitieren. Entsprechend notwendig ist größtmögliche Transparenz.

Zwar ist die Gebührenkalkulation bekannt (einzusehen unter www.bwb.de) und die Verträge der Teilprivatisierung inzwischen öffentlich (www.wasserpartner-berlin.de). Aber kein Außenstehender weiß, ob es nicht doch noch geheim gehaltene Dokumente rund um das Milliardengeschäft von 1999 gab. Ein Ja am Sonntag kann sie zutage fördern und die Chance zu einer Neubewertung des Deals eröffnen. Juristen sehen sogar Indizien für einen Verstoß gegen europäisches Beihilferecht. Vereinbarungen, die nicht offengelegt werden, würden laut dem Gesetzentwurf des „Wassertischs“ rückwirkend ungültig. Ob diese Klausel verfassungswidrig ist, soll das Verfassungsgericht später entscheiden – dafür ist es da. Auf Betriebsgeheimnisse privater Unternehmen muss bei einem Monopolgeschäft wie der Wasserversorgung ohnehin keine besondere Rücksicht genommen werden. Außerdem erhöht eine große Beteiligung am Volksentscheid den Druck auf RWE und Veolia zu Zugeständnissen an den Senat, damit die Wasserpreise nicht stärker steigen als unbedingt nötig. Immerhin laufen die Verträge noch bis 2028.

MIT „NEIN“ STIMMEN

Das dürften zum Beispiel die Mitarbeiter von Veolia tun. Die wissen, dass ihr Unternehmen keine Heuschrecke ist, die alles frisst, was Rendite verspricht, sondern einer großer Umweltdienstleister mit viel Erfahrung in der Wasserwirtschaft. Der schon bisher weniger engagierte RWE-Konzern will seinen 24,95- Prozentanteil ohnehin verkaufen. Außerdem zeigt auch jede „Nein“-Stimme, dass man die Chance auf direkte Demokratie nutzt. Dem eigentlichen Anliegen des „Wassertischs“ wird man damit nicht schaden, weil die Zahl der Ja-Stimmen ganz sicher weit überwiegen wird.

NICHT ABSTIMMEN

Die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe mag sinnvoll sein, aber gelingt durch den Entscheid nicht – sofern nicht sensationelle Dokumente eine juristische Handhabe liefern. Die ursprüngliche Kernforderung des „Wassertischs“ ist durch die Veröffentlichung der Verträge bereits erfüllt. Politiker der rot-roten Koalition betonen immer wieder, dass es keine weiteren Geheimnisse gebe. Außerdem ist der Gesetzentwurf maßgeschneidert für den Wasser-Fall, während das seit Juli geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auch die anderen Bereiche der Daseinsvorsorge umfasst.

Dass selbst die Opposition – mit Ausnahme einzelner Grüner – nicht für den Volksentscheid trommelt, ist zumindest ein Indiz dafür, dass er überflüssig ist. Oder in einem Punkt gar verfassungswidrig, weil der Entwurf geheime Vereinbarungen rückwirkend ungültig machen will. Damit würde an einem Grundpfeiler unseres Rechtssystems gerüttelt.

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