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Berlin: Volksverhetzer können länger verfolgt werden

Senat verlängert die Verjährungsfristen im Pressegesetz – Ermittler haben dadurch bessere Chancen

Rechtsextreme Propaganda in Zeitungen, die Verwendung von Hakenkreuzen auf Flugblättern, sowie die Werbung für eine terroristische Vereinigung jeder politischen Ausrichtung etwa auf Plakaten – bislang hat die Berliner Polizei dagegen nur kurzzeitig eine Handhabe. Nach dem gültigen Landespressegesetz verjähren diese Delikte bereits ein halbes Jahr nach Veröffentlichung der Texte. Künftig aber sollen die Sicherheitsbehörden solche Straftaten länger verfolgen können. Der Senat beschloss am Dienstag eine Änderung des Pressegesetzes.

Darin gibt es das presserechtliche Verjährungsprivileg. Dieses Privileg verkürzt die normalen Verjährungsfristen bei den so genannten Presseinhaltsdelikten auf ein Jahr bei Verbrechen sowie auf sechs Monate bei Vergehen. Bereits jetzt indes sind einige Vergehen von dieser kurzen Verjährung ausgenommen, zum Beispiel die Gewaltdarstellung. Für sie gelten die allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften der Verjährung.

Mit dem Gesetzentwurf, der jetzt zur Abstimmung ins Parlament geht, will Innensenator Ehrhart Körting (SPD) erreichen, dass die Polizei auch längerfristig gegen extremistische Propaganda ermitteln kann. „Nach bisherigem Recht waren diese Delikte oft schon verjährt, wenn sie von den Strafverfolgungsbehörden aufgedeckt wurden“, begründete Körting die Gesetzesvorlage. Mit der angestrebten Änderung werde eine effektive strafrechtliche Verfolgung auch dieser Delikte ermöglicht.“ Bei extremistischer Propaganda müsse oft im Ausland ermittelt und langwierig ausgewertet werden, welche Medien genutzt wurden. Insofern zielt die Gesetzesänderung auch auf Veröffentlichungen im Internet oder etwa auch auf CD-Beileger – welche häufig über andere Länder in die Bundesrepublik gelangen.

Ausgenommen von der presserechtlichen Verjährung sind künftig auch die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Werbung für terroristische Vereinigungen im Inland wie im Ausland sowie die Verbreitung von volksverhetzenden Schriften.

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