zum Hauptinhalt

Berlin: Vom Landgericht verurteilt: Pressefotograf muss Bilder herausgeben

Es glich einem verbalen Showdown, als gestern Vormittag im Landgericht am Tegeler Weg in Charlottenburg die Berliner Presserechtsanwälte Johannes Eisenberg und Johannes Weberling aufeinander trafen. Der Streit zwischen den beiden Juristen ging um die Forderung eines früheren Stasi-Obersts der Hauptabteilung IX.

Es glich einem verbalen Showdown, als gestern Vormittag im Landgericht am Tegeler Weg in Charlottenburg die Berliner Presserechtsanwälte Johannes Eisenberg und Johannes Weberling aufeinander trafen. Der Streit zwischen den beiden Juristen ging um die Forderung eines früheren Stasi-Obersts der Hauptabteilung IX. Dieser verlangte von einem Pressefotografen die Herausgabe von Fotos und Negativen, auf denen er abgebildet ist. Die 27. Zivilkammer urteilte zu seinen Gunsten. Weberling, der den beklagten Fotografen Wolfgang Mrotzkowski vertrat, kündigte sofort Berufung an.

Die einzige Gemeinsamkeit, die beide Juristen haben, ist ihr Vorname. Eisenberg, lautstark, die Vorträge von Weberling häufig unterbrechend, hatte keine Ruhe vor dem Richtertisch. Seine Arme verschränkte er vor der Brust, lief unruhig hin und her, beschimpfte zwischendurch sogar den angeklagten Fotografen. Dessen Anwalt Weberling versuchte ruhig, seine Verteidigungsargumente vorzutragen. Zeitweise amüsiert verfolgte das Gericht das Rededuell.

Anlass des Treffens vor Gericht war ein Foto, das der Fotograf im Mai dieses Jahres im Landgericht Moabit von einem früheren Stasi-Oberst aufgenommen hatte. Es zeigt, wie dieser seinen Regenschirm gegen den Fotografen erhebt und war im Tagesspiegel abgedruckt. Der ehemalige Oberst war damals angeklagt, weil er 1979 als MfS-Mitarbeiter an einem Verfahren wegen Devisenvergehens gegen den DDR-Regimekritiker Havemann mitgewirkt haben soll. Inzwischen wurde er freigesprochen.

Mrotzkowski hatte den Mann im Gericht fotografiert - gegen dessen Willen, wie Eisenberg sagte. Damit habe Mrotzkowski auch gegen die Bestimmungen für Journalisten verstoßen, die im Landgericht gelten, wonach niemand gegen seinen Willen im Gerichtsgebäude fotografiert werden darf.

Der abgelichtete ehemalige MfS-Oberst sei nun absoluter Privatier und meide die Öffentlichkeit aus gutem Grund, argumentierte Eisenberg. Er sei keine Person der Zeitgeschichte, weder eine absolute noch eine relative, und er dürfe daher weder fotografiert werden, noch dürften Fotos veröffentlicht werden. Weberling entgegnete, Mrotzkowski habe den Ex-Oberst gar nicht fotografieren wollen. Er habe die Kamera hochgerissen, um sich gegen einen erwarteten Schlag zu schützen und diesen Vorfall zu dokumentieren. Durch den Angriff sei der Fotografierte zur relativen Person der Zeitgeschichte geworden.

Das Gericht folgte der Argumentation Eisenbergs. Vor allem stehe die umstrittene Aufnahme, die den früheren MfS-Mitarbeiter mit erhobenem Regenschirm zeigt - zugeschlagen hatte er nicht - gar nicht in Zusammenhang mit dem damaligen Strafverfahren. Daher bestand kein Grund zur Veröffentlichung. Ein Schutzinteresse bestehe auch deswegen, weil der Mann wegen seiner Erscheinungspflicht vor Gericht den wartenden Pressefotografen schutzlos ausgeliefert sei.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false