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Berlin: Von Behörden, die dem Schein nicht trauen Was die Hürriyet rät, wenn die Ehe mit dem deutschen Partner nicht ewig hält

Knapp 17 000 Türken reisen Jahr für Jahr ihren Ehegatten nach Deutschland nach. Grundsätzlich müssen solche Ehen zwei Jahre halten, damit der Eingereiste für immer hier bleiben darf.

Knapp 17 000 Türken reisen Jahr für Jahr ihren Ehegatten nach Deutschland nach. Grundsätzlich müssen solche Ehen zwei Jahre halten, damit der Eingereiste für immer hier bleiben darf. Was passiert aber, wenn die Ehe vorher geschieden wird? Ali Güven beantwortet etwa zwei Mal in derWoche in seiner täglichen Rubrik „Editor“ auf der letzten Seite der Europa-Beilage der Tageszeitung Hürriyet einen Brief zu diesem Thema. Häufig beginnen sie mit diesen Worten: „Nachdem ich eine deutsche Frau geheiratet habe, bin ich nach Deutschland gekommen.“ Die Geschichten gehen dann so weiter, wie im Fall eines Lesers, dessen Brief am Sonnabend erschien: „Nach einem Jahr und acht Monaten habe ich mich scheiden lassen. (…) Angeblich soll meine Frau der Ausländerbehörde erzählt haben, dass wir getrennt leben.“

Bei diesen Briefen wird selten klar, wie die Ehe zustande kam und warum sie geschieden wurde. „Die Behörde behielt meinen Pass ein, als ich meine Aufenthaltserlaubnis verlängern wollte. Jetzt habe ich eine Frau gefunden“, schrieb der Leser recht kryptisch. Und Ali Güven antwortet ihm: „Soweit ich Ihren Brief verstehe, geht die Behörde von einer Scheinehe aus. Das ist eine Straftat.“ Anderen Betroffenen rät er mit Berufung auf einen EU-Paragraphen zum Gang vor Gericht, sofern sie während der Ehe ein Jahr lang bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren. Einem Leser riet er kürzlich jedoch, „freiwillig auszureisen“: Dieser hatte geschrieben: „Meine deutsche Ehefrau hat zugegeben, dass wir zum Schein (also gegen Bezahlung) geheiratet haben.“

Suzan Gülfirat

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