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Berlin: Von Feinstaub bis Zwangsverheiratungen Was aus den Berliner Bundesrats-Initiativen wurde

Vor gut 100 Jahren soll Otto von Bismarck gesagt haben: „Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.“ Das „Gesetze machen“ ist heutzutage keine Geheimmixtur, sondern hat viel mit politischem Fingerspitzengefühl für den Zeitpunkt einer Initiative und dem Ausloten von Mehrheitsverhältnissen zu tun.

Von Sabine Beikler

Vor gut 100 Jahren soll Otto von Bismarck gesagt haben: „Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.“ Das „Gesetze machen“ ist heutzutage keine Geheimmixtur, sondern hat viel mit politischem Fingerspitzengefühl für den Zeitpunkt einer Initiative und dem Ausloten von Mehrheitsverhältnissen zu tun. So konnte sich Verkehrssenatorin Ingeborg Junge-Reyer im Bundesrat mit einer Initiative zum Feinstaubreduzierung durchsetzen, während Justizsenatorin Karin Schubert (beide SPD) mit einem Ergänzungsantrag zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen eine Niederlage einstecken musste. Ein gutes Dutzend Initiativen hat Berlin seit 1997 in die Länderkammer eingebracht. Was ist aus ihnen geworden?

Stark gemacht hatte sich Berlin vor sechs Jahren zum Beispiel für die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten. Die Initiative kam ein paar Jahre jedoch nicht weiter. Und dann musste das Land Berlin im Jahr 2002 das Prinzip der „Diskontinuität“ akzeptieren: Das besagt, dass alle Initiativen nach Bundestagswahlen für erledigt erklärt werden, wenn sie von einem Land nicht noch einmal eingebracht werden. Berlin hat diese Initiative nicht mehr weitergefolgt, doch spielte die Zeit für diese Initiative. Durch die Föderalismusreform, die im März sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eingebracht wird, sollen Ladenöffnungszeiten ohnehin Ländersache werden.

Erfolgreich war Berlin im Bundesrat dagegen mit einer 2003 gestarteten Initiative für eine Öffnungsklausel im Beamtenrecht, die von Bayern, Saarland und Sachsen miteingebracht wurde. Demnach sollten die Länder die Höhe der jährlichen Sonderzuwendungen und des Urlaubsgeldes eigenverantwortlich und abweichend vom Bundesrecht regeln können. Die Bundesregierung übernahm in einem eigenen Gesetzesentwurf die Vorschläge des Bundesrats und änderte das Besoldungsrecht.

Doch manchmal geht den Ländern ein geplantes Vorhaben des Bundes auch zu langsam: Um Maßnahmen zur Feinstaub-Reduzierung schneller zu forcieren, machte Berlins Verkehrssenatorin Junge-Reyer im Bundesrat Druck und forderte vor einem Jahr in einem Antrag die Regierung auf, die Verordnung für die „Feinstaub-Plakette“ für Fahrzeuge zügig zu verabschieden. Der Bundesrat hat den Berliner Antrag angenommen. Inzwischen hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen, mit der emissionsarme von schadstoffbelasteten Fahrzeugen unterschieden werden. Dafür wird es Plaketten geben: Die Ausgabe der Plaketten wiederum ist eine Voraussetzung dafür, Fahrverbote in der Innenstadt verhängen zu können, wie es der Senat ab 200 plant.

Keine Mehrheit hatte dagegen Justizsenatorin Karin Schubert mit einem am 10. Februar im Bundesrat eingebrachten Ergänzungsantrag zur Bekämpfung der Zwangsehen. Berlin unterstützt zwar die Einführung eines eigenen Straftatbestandes für Zwangsehen, doch wollte das Land noch eine weitergehende Regelung, um Opfern von Zwangsheirat einen eigenen Aufenthaltstitel bei Rückkehr nach Deutschland zu sichern.

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