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Von Tag zu Tag: Beamtenohren

Werner van Bebber löst ein steuertechnisches Problem

Chef zu sein, gar Chef eines Clubs in Berlin, ist nichts für Softies. So ein Betrieb verlangt Freude am Risiko, Kondition und die Bereitschaft, im Alter auf das eigene Gehör zu verzichten. Das ist nichts für Beamtentypen. Die Clubbetreiber tun enorm viel für den wummernden Mythos Berlin bei den globalen Easyjet-Touristen. Um so ärger trifft jetzt viele Unterhaltungsunternehmer die Gier des Staates in Form von Steuernachforderungen. Wie immer, wenn es um deutsches Steuerrecht geht, ist die Problematik fast undurchschaubar kompliziert, lässt sich aber am Ende zu einer Frage zusammenpressen: Machen diese Clubbetreiber eher in Kunst und Kultur oder in Kommerz? Daran hängt der Steuersatz, den sie zahlen müssen. Angesichts der begrifflichen Gegensätze ahnt man schon, dass das Problem in ausgeruhten Abteilungsleiterrunden in der Verwaltung bei einer schönen Tasse Kaffee nicht zu lösen ist. Da hilft nur Praxis: Verpflichtende nächtliche Inaugen- und -ohrenscheinnahme des Clubbetriebs durch den Finanzbeamten vor Festsetzung des Steuersatzes. Steuertechnisch wäre Berlin damit Avantgarde: Was Kunst ist, bestimmt das Finanzamt. (Seite 11)

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