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Von Tag zu Tag: Frei husten!

Werner van Bebber wünscht rauchenden Wirten Erfolg vor Gericht

In der freien Hauptstadt eines freien Landes sollte es selbstverständlich sein: Wer sich als Kneipier in der eigenen Einraumkneipe zuqualmen und langsam, aber sicher zu Tode rauchen will, der soll das tun dürfen. Erwachsene Bürger, die dem süchtelnden Gastronomen dabei mitrauchend, bier- und schnapstrinkend Gesellschaft leisten wollen, sollen das herzlich gern tun dürfen. So gehört sich das in einer liberalen Kultur, in der Zigaretten so wenig verboten sind wie Asbach Uralt und der Betrieb einer Kneipe mit dem Namen „Zum Gummibaum“ oder „Helle Quelle“ nicht bloß erlaubt, sondern geschützt ist von der grundrechtlich garantierten Freiheit der Berufswahl.

Dieses Recht war der Gesundheitssenatorin so wenig vertraut, dass Einraumkneipenbetreiber es nun über die Gerichte durchsetzen müssen. Das ist schlimm genug. Nerviger noch ist der gesinnungsterroristische Zug der Senatspolitik, der sich in dem schlecht gemachten sogenannten Nichtraucherschutzgesetz zeigt. Politiker schlampen, schurigeln die Leute – und die Gerichte müssen aufräumen. Kein Kneipier kann seinen Laden so führen, ohne die Pleite zu riskieren.

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