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Von Tag zu Tag: Kühle Köpfe

Werner van Bebber gratuliert einer Kammer des Verwaltungsgericht

Das Recht muss vom Wetter unabhängig sein – so lautet eine der unausgesprochenen Prämissen des Rechtsstaats. Die erste Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts hat diesem Grundsatz der Rechtskultur jetzt mit einem schönen Urteil in Sachen Heizpilze Genüge getan. Klimaschutz, so die Richter, mache lokales Handeln erforderlich, auch wenn die Auswirkung dieses Handelns auf das Weltklima nur geringfügige Effekte habe. Das Urteil hat zwei überaus angenehme Nebeneffekte: Es harmoniert mit dem gesunden Menschenverstand. Und es ist überaus heizpilzfeindlich. Da hilft dem Wirt, der sein Lokal mit Heizpilzen umstellen wollte, auch der Hinweis auf den Umsatz nicht, der – logisch – dann höher ist, wenn die Leute unter einem Heizpilz-Hitzeschild bei jetzt unvorstellbaren vier Grad Celsius draußen sitzen und, in Decken gewickelt rauchen, und Grog trinken dürfen. Mit dem Umsatz kann man auch begründen, dass ganz Berlin überdacht und mit einer Fußbodenheizung versehen wird. Nur einen Nachteil hat das Urteil: Revision beim Oberverwaltungsgericht ist zulässig. Hoffentlich befassen sich die Richter im Sommer mit der Sache.

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