zum Hauptinhalt
Freie Marke

© dapd

Von Tag zu Tag: Rest & Rost KG

Carsten Brönstrup denkt über Verwendungen für Marke „S-Bahn“ nach.

Wie sehr hat doch die S-Bahn das Hauptstadtleben in den vergangenen Jahren bereichert. Ewigkeiten des Wartens brachten Menschen zusammen und schufen ein Gemeinschaftsgefühl, wie es nicht einmal Bundespräsidenten vermögen. Man muss kurz daran erinnern, um die folgende Nachricht wertschätzen zu können: Die Marke „S-Bahn“ ist zu löschen und kein Exklusiv-Besitz der Deutschen Bahn mehr. Das hat das Bundespatentgericht in München jetzt entschieden.

Praktisch jede Firma darf nun den Begriff fast uneingeschränkt nutzen. Das muss nicht so skurril sein, wie es für leidgeprüfte Berliner Nahverkehrsnutzer klingt. Womöglich gibt es tatsächlich Manager, die es für eine gute Idee halten, den Verbrauchern als „S-Bahn“ gegenüberzutreten. Eine Altmetallverwertung könnte sich künftig als „S-Bahn Rest & Rost KG“ einen Namen machen. Oder ein Pkw-Fachbetrieb als „Bremsencenter S-Bahn GmbH & Co.“ Infrage käme auch eine Boxhalle, wegen der nötigen Steher-Qualitäten. Prädestiniert ist die Marke dank der vielen Mobilitätseinschränkungen für die Immobilienbranche. Justizminister könnten mit der Marke sogar für ihre Gefängnisse werben, dort ist es ja ein Qualitätsmerkmal, dass sich Türen nicht öffnen lassen. Allerdings haben die Patentrichter dem Unternehmergeist Grenzen gesetzt: Schlittschuhe, Rollschuhe, Tennisschläger und Schulbücher darf auch künftig weiter nur die Deutsche Bahn als „S-Bahn“ bezeichnen. Das verstehe, wer will. Möglicherweise will der Konzern künftig ganz neue Geschäftsfelder erschließen.

Zur Startseite