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Von Tag zu Tag: Unterm Deckel

Stefan Jacobs würde mit der BSR lieber nicht um 1,16 Euro streiten.

Ein mutmaßlich unsympathischer Zeitgenosse hat gegen die Müllgebühren der BSR geklagt und für vier Quartale je 29 Cent zurückverlangt. Für Juristen: Es ging um unbillige Quersubventionierung der Wertstoffsammlung. Für alle anderen: „Ick bezahl’ doch mit meiner Mülltonne nich’ den ihre Orrensch Box!“ Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg schlug den Aufstand über 1,16 Euro nieder und wies die Klage „kostenpflichtig“ ab – wobei die Gerichtskosten ca. 50 000 Prozent über dem Streitwert liegen dürften. Wahrscheinlich gründet der Verlierer jetzt einen „Berliner Mülltisch“ oder bestellt sich aus Gnatz im Internet eine Bonsai-Abfallverbrennungsanlage für den heimischen Garten, damit die BSR sich nicht weiter an seinen Hinterlassenschaften bereichert. Im Gegenzug könnten die Jungs von der Stadtreinigung dann vor seinem Haus die Bürste der Kehrmaschine lupfen, wobei das aber eine unbillige Querbestrafung … – äh, stopp mal! Bevor der Wahnsinn von dannen galoppiert, rufen wir hiermit den Weihnachtsfrieden aus – und hoffen, dass vorher noch die Tonnen geleert werden, damit wir die ganzen Gänseknochen und Geschenkpapiere irgendwo loswerden.

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