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Was passiert eigentlich mit Polizeihunden, die zu alt für den aktiven Dienst sind?

© dpa

Von Tag zu Tag: Wenn Polizeihunde in den Ruhestand gehen

Die Legislaturperiode läuft aus - nun kommen nochmal die ganz wichtigen Fragen auf den Tisch oder so ähnlich: Was passiert eigentlich mit dienstuntauglichen Polizeihunden? Bernd Matthies weiß mehr

Typisch für auslaufende Legislaturperioden in Berlin: Es kommen die letzten Fragen auf den Tisch des Parlaments. Es geht dabei aber weniger um den Sinn des Lebens und Ähnliches, sondern um das, was die Abgeordneten immer schon mal fragen wollten. Die Grüne Claudia Hämmerling zum Beispiel weiß schon alles über Hunde, aber eine Wissenslücke war noch da – bislang.

Es ging um die Frage, was mit Diensthunden der Polizei passiert, wenn sie dienstuntauglich sind, was jährlich im Schnitt bei 19 von 123 vorhandenen passiert. Die Antwort: Der Hundeführer kann sie behalten, bekommt aber kein Geld fürs Gnadenbrot, obwohl sie doch nach Auffassung der Abgeordneten „treu an der Seite ihrer Diensthundeführer und Diensthundeführerinnen wichtige und unverzichtbare Aufgaben im Staatsdienst erfüllt haben“.

Kaltschnäuzig erklärt die Innenverwaltung, das gebe Berlins Rechtslage nicht her – was in den Besoldungsgruppen des gehobenen Polizeidienstes womöglich zu verschmerzen ist. Ein Ausweg aber bleibt: Der gealterte Hund darf an „geeignete Privatpersonen“ abgegeben werden. Und ist das nicht eine Chance angesichts des komplizierten neuen Hundegesetzes? Ein echter Polizeihund bringt den Führerschein praktisch schon mit. Und rechtstreuer kann sich ein Hundefreund kaum begleiten lassen.

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