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Berlin: Vor Gericht: Kieferbruch beim Zahnarzt

Auf Schmerzen nach der Entfernung von zwei Weisheitszähnen hatte sich der Patient eingestellt. Auf der rechten Seite verlief die Operation problemlos, am Zahn links arbeitete der Kieferchirurg fast eine halbe Stunde.

Auf Schmerzen nach der Entfernung von zwei Weisheitszähnen hatte sich der Patient eingestellt. Auf der rechten Seite verlief die Operation problemlos, am Zahn links arbeitete der Kieferchirurg fast eine halbe Stunde. Dass er dem Patienten dabei den Kiefer brach, bemerkte der 43Jährige nicht. Er wurde auch nicht stutzig, als Ralf F. Wochen nach der OP den Mund kaum öffnen konnte und Schmerzen hatte. Gestern musste sich der Kieferchirurg wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten – das Verfahren wurde gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes an F. in Höhe von 3000 Euro eingestellt.

„Es tut mir Leid, aber mich trifft letztlich keine Schuld“, sagte der Arzt. Dass ein Patient nach einer solchen OP Schmerzen habe, sei normal. Nach der Behandlung Anfang Oktober 2001 sei F. noch drei Mal bis Mitte November des Jahres zu ihm gekommen. „Ein Nachröntgen war eindeutig nicht indiziert“, sagte der Angeklagte. Die Zahnärztin von F. habe drei Wochen nach der Operation eine Röntgenaufnahme machen lassen, habe die Fraktur aber nicht erkannt. Bei der Behandlung von F. sei „etwas sehr, sehr unglücklich gelaufen“, befand der Richter, und bemängelte die fehlende Kommunikation zwischen den Ärzten. K. G.

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