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Vor Gericht: Papagei im Internet verkauft - angeklagt

Ein 48-jähriger Tierfreund muss sich wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Er soll einen artengeschützen Papageien über das Internet verkauft haben.

Berlin - Der arbeitslose Glas- und Gebäudereiniger ist angeklagt im Juli 2004 auf der Internetseite "Tierflohmark" einen streng artengeschützten Ara-Papagei zum Kauf angeboten und für 650 Euro verkauft zu haben.

Laut Staatsanwaltschaft besteht nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein Vermarktungsverbot für diese Tiere, die nur mit einer Ausnahmegenehmigung verkauft werden dürfen. Im Prozess hat der Angeklagte bestritten, gegen das Vermarktungsverbot verstoßen zu haben. Er habe das Tier verschenkt, sagte der Vater von zehn Kindern und legte dafür dem Gericht eine "Übergabebescheinigung" vor.

Das Verkaufsangebot, so mutmaßte er, habe wahrscheinlich eines seiner Kinder ins Internet gestellt, die Zugang zu seinem Rechner haben. Eigenen Angaben zufolge musste er den Papagei, den er selbst nur geschenkt bekommen habe, weggeben, weil sich der Vogel mit seinem Papagei nicht verstanden habe.

Die Leiterin einer Aufnahmestation für exotische Tiere war im Internet auf das Verkaufsangebot aufmerksam geworden und hatte Anzeige bei der Polizei erstattet. Am nächsten Verhandlungstag soll die neue Besitzerin des Tieres als Zeugin gehört werden. Der Prozess wird am 8. November fortgesetzt. (tso/ddp)

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