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Von allen Vorwürfen entlastet: Michael Braun.

© Mike Wolff

Vorwürfe gegen Michael Braun entkräftet: Staatsanwalt stellt Verfahren gegen Ex-Justizsenator ein

Dem Berliner CDU-Vizechef Michael Braun war als Notar Falschbeurkundung bei Immobiliengeschäft vorgeworfen worden – das ließ sich nicht erhärten. Nun wirft sein Anwalt den Ermittlern Vorverurteilung vor.

Der Vorwurf belastete den Berliner CDU-Vizevorsitzenden massiv – und stellte sich jetzt als haltlos heraus. Mitte Juni war bekannt geworden, dass die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Vizevorsitzenden der Berliner CDU und Ex-Justizsenator Michael Braun wegen Falschbeurkundung im Amt ermittelte. Dabei wurde auch die Kanzlei von Braun durchsucht - was massive Kritik quer durch alle Fraktionen provozierte. Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich hinterher, weil sie vor der Durchsuchung die Immunität Brauns nicht aufgehoben hatte. Anlass war, dass eine Privatperson Anzeige gegen Braun erstattet hatte. Eine ehemalige Klientin, so hieß es damals, habe Braun vorgeworfen, er habe eine Urkunde bei einem Immobilienangebot nicht verlesen.

Der Vorwurf traf Braun umso härter, weil er wegen anderer Vorwürfe im Dezember 2011 nach zwölf Tagen im Amt als Senator zurückgetreten war. Damals hatten ihm Verbraucherschützer vorgeworfen, er habe als Notar dubiose Immobiliengeschäfte unterstützt. Dafür fand die Justiz aber damals keine Anhaltspunkte.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Berlin auch das neue Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Justizsenator eingestellt. Das teilte die Justizpressestelle am Freitagnachmittag mit. „Der Verdacht, der Beschuldigte habe im Jahr 2009 in seiner Eigenschaft als Notar einen Vorgang beurkundet, ohne bei diesem tatsächlich anwesend gewesen zu sein, hat sich im Zuge der weiteren Ermittlungen nicht erhärtet“, heißt es knapp in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Michael Braun und sein Anwalt erwägen nun, ihrerseits juristische Schritte wegen Rufschädigung zu ergreifen. Der Umgang der Staatsanwaltschaft mit dem Fall, die Art der Ermittlungen und auch die Öffentlichkeitsarbeit der Behörden habe etwas von einer „Vorverurteilung“ gehabt, sagt Brauns Anwalt Erol Özkaraca dem Tagesspiegel am Freitagabend. Die öffentliche Darstellung des Falles habe „in keinem Verhältnis“ zu der Substanz der Vorwürfe gestanden. Der Fall habe Braun nach den Erfahrungen von 2011 erneut schwer geschadet, auch bezüglich seines Rufes als selbstständiger Notar.

Zudem habe auch das allgemeine Ansehen der Politik durch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und auch durch die daraus folgende Medienberichterstattung gelitten, sagt Özkaraca, der selbst ebenfalls politisch aktiv ist und für die SPD im Abgeordnetenhaus sitzt. Nun wolle er mit Braun zusammen die Akten studieren und sehen, „ob da Fehler gemacht worden sind“. Auch ein juristisches Vorgehen gegen einzelne Medien wegen teilweise unzutreffender Berichte werde geprüft.

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