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Susanne Graf: Kaum Abgeordnete und schon Ärger am Hals.

© dapd

Update

Vorwurf der Vetternwirtschaft: Piratin Graf kündigt ihrem Freund wieder

Susanne Graf, Abgeordnete der Piratenpartei, gerät in parteiinterne Kritik: Eine Stelle, für die das Land Berlin aufkommt, vergab sie kurzerhand an ihren Lebenspartner. Jetzt hat sie die Notbremse gezogen.

Die Piraten-Abgeordnete Susanne Graf hat Ärger, weil sie ihren Lebensgefährten Christopher Lang als Mitarbeiter eingestellt hat. Lang, der auch Bundessprecher der Piraten ist, soll Graf auf der Basis einer Zehn-Stunden-Beschäftigung organisatorisch unterstützen.

Unter Anhängern und Beobachtern der Piraten-Fraktion hat Grafs Vorgehen heftige Kritik hervorgerufen. Von „Vetternwirtschaft“ war die Rede und davon, sie habe „nicht mehr alle Tassen im Schrank“. Graf sagte dazu am Dienstag, das Beschäftigungsverhältnis solle möglichst bald enden und höchstens sechs Monate dauern. In dieser Zeit wolle sie einen anderen Mitarbeiter finden.

Die Beschäftigung von Mitarbeitern ist im Landesabgeordnetengesetz geregelt. Dort heißt es, das Land übernehme die Kosten für einen Mitarbeiter, und zwar höchstens 580 Euro monatlich zuzüglich der gesetzlichen Lohnnebenkosten. Graf hat über die Internetplattform „Twitter“ zwei Mal Stellung zu den Vorwürfen bezogen.

Sie verwies darauf, dass Langs Anstellung juristisch „voll in Ordnung“ sei. Laut Landesabgeordnetengesetz übernimmt die öffentliche Hand die Kosten nicht, wenn Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und andere enge Verwandte angestellt werden – Graf und Lang aber sind nicht verheiratet.

Jetzt hat Graf die Notbremse gezogen. In ihrem Blog schreibt sie am Mittwoch: "Wir haben uns somit einvernehmlich darauf geeinigt das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beendigen. Außerdem hat Christopher Lang sich bereiterklärt, auf jegliche Bezüge durch das Abgeordnetenhaus gänzlich zu verzichten." Und weiter: "Es ist natürlich unvorteilhaft, Fehler zu machen, aber manchmal sind sie einfach nötig um zu lernen. Klar muss man nicht jeden Fehler machen und auch dieser wäre vermeidbar gewesen - hinterher ist man eben immer schlauer. Das Resumé, dass die Fraktion daraus ziehen wird ist morgen auf dem Fraktionsblog zu lesen."

Grafs Einstellungspolitik kam in der eigenen Fraktion nicht nur gut an. Die Abgeordnete räumt ein, dass die Beschäftigung ihres Freundes auf Steuerzahlerkosten nach den Richtlinien des Bundestages nicht zulässig gewesen wäre. Dort heißt es ausdrücklich, Aufwendungen für Verträge mit Lebenspartnern oder früheren Lebenspartnern würden nicht erstattet.

Die 19 Jahre alte Abgeordnete hat, wie sie sagte, mit Kritik an der Entscheidung für ihren Freund gerechnet – „aber nicht in dem Maße“. Sie habe ihren Freund angestellt, weil sie schnell jemand gebraucht habe, dem „ich so gut wie bedingungslos vertraue“ und der „spontan die Arbeitszeiten wahrnehmen kann, die ich vorgebe“. Fazit: „Da kam er am nächsten.“

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