zum Hauptinhalt

Berlin: Wahl-Lexikon: Sperrklausel

An den Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahlen am 21. Oktober beteiligen sich dieses Mal 23 Parteien, 4 Wählerinitiativen und 13 Einzelbewerber.

An den Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahlen am 21. Oktober beteiligen sich dieses Mal 23 Parteien, 4 Wählerinitiativen und 13 Einzelbewerber. Um die Zersplitterung der Parteienlandschaft zu verhindern, gilt in der Bundesrepublik Deutschland eine Fünfprozentklausel für den Bundestag und die Landesparlamente. Zu viele, kleine Fraktionen, hinter denen nur gesellschaftliche Sonder- und Einzelinteressen stehen, würden die Koalitionsbildung erschweren und die Stabilität der daraus hervorgehenden Regierung dauerhaft bedrohen.

Im Berliner Abgeordnetenhaus waren seit Gründung der Bundesrepublik höchstens fünf Parteien gleichzeitig vertreten. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen wurde nach einem mehrjährigen politischen Streit und nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom März 1997 die Fünfprozent- durch eine Dreiprozenthürde ersetzt. Die Zahl der Parteien und Wählergemeinschaften in den Bezirksverordnetenversammlungen hat sich dadurch jedoch nur geringfügig erhöht.

In den meisten Bundesländern gilt bei Kommunalwahlen die traditionelle Fünfprozentklausel nicht mehr.

za

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false