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Wahl: Volksentscheid allein für Deutsche

Ein Charlottenburger Ehepaar, sie Deutsche, er Niederländer, fühlte sich beim Volksentscheid schlecht behandelt. Denn der Ehemann durfte dieses Mal nicht abstimmen, obwohl er 2008 beim Bürgerentscheid zur Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg-Wilmersdorf mitmachen durfte.

Aber so ist leider das Wahlrecht. EU-Ausländer sind in Deutschland nur bei den Europawahlen (auf Antrag) und bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt. In Berlin sind das die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen. An Bundestags- und Landtagswahlen dürfen nur deutsche Staatsbürger teilnehmen. An dieses Wahlrecht, das bundesweit einheitlich ist, ist auch die direkte Demokratie gebunden. Also dürfen an bezirklichen Bürgerentscheiden Unionsbürger teilnehmen, an landesweiten Volksentscheiden aber nicht.

Eine Ausnahme wird bei Volksinitiativen gemacht, die das Abgeordnetenhaus lediglich zwingen, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. An solchen unverbindlichen Initiativen dürfen alle Berliner, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, ab 16 Jahre teilnehmen. za

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