zum Hauptinhalt

Berlin: Wahlen: Das Kreuz mit dem Kreuz

Am 21. Oktober geht ein Großteil der Berliner ins Wahllokal um seine drei Kreuzchen zu machen: für den Direktkandidaten im Wahlkreis, für die Parteiliste zum Abgeordnetenhaus und für die Parteiliste zu den Bezirksverordnetenversammlungen.

Am 21. Oktober geht ein Großteil der Berliner ins Wahllokal um seine drei Kreuzchen zu machen: für den Direktkandidaten im Wahlkreis, für die Parteiliste zum Abgeordnetenhaus und für die Parteiliste zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Für etwa 15.000 Berliner ist die Sache mit den Kreuz komplizierter. Sie können nicht sehen, an welcher Stelle sie für ihren Kandidaten stimmen können.

Seitdem der Wahltermin feststeht, hört Andreas Pahl vom Blindenverein immer wieder die eine Frage: "Wie kann ich an der Wahl im Herbst ohne Hilfe teilnehmen?" Bislang können Blinde nur mit Hilfe einer Vertrauensperson oder eines Wahlhelfers von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Ein Betroffener hat deshalb jetzt vor dem Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Damit sollte die Innenverwaltung gezwungen werden, eine Schablone zur Verfügung zu stellen, die es auch Blinden ermöglicht, den Wahlzettel alleine auszufüllen. Seine Klage wurde Ende Juli zurückgewiesen, das Verwaltungsgericht betrachtete sich in diesem Fall als nicht zuständig. Der Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskas ist trotzdem aktiv geworden. Gemeinsam mit dem Allgemeinen Blindenverein brütet er derzeit über einer Stimmzettel-Schablone. Die Schablone soll mittels an den richtigen Stellen ausgestanzten Löchern das Ankreuzen ermöglichen. Kurze, in erfühlbaren Buchstaben gestanzte Informationen, sollen die Blinden durch das Gewirr der Wahloptionen lenken.

Exakt 78 Wahlkreise umfasst Berlin. Dazu kommen 12 Bezirke, die den Parteilisten zum Abgeordnetenhaus zugeordnet werden, da einige Parteien mit Bezirkslisten antreten. Auf dem dritten Stimmzettel schließlich findet sich die Parteienliste für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Zusammen wird der Landeswahlleiter also 102 verschiedenartige Wahlzettel vorbereiten. Dafür eine Schablone zu entwerfen, die auf alle passt und es den Blinden ermöglicht, ohne Hilfe das Kreuz am gewünschten Ort zu machen - darin liegt die kaum zu bewältigende Aufgabe für das Team des Landeswahlleiters.

Eine weitere Schwierigkeit: Erst zum 1. Oktober werden die Wahlvorschläge komplett vorliegen. Dann können die Stimmzettel erstellt und die Schablone darauf ausgerichtet werden. Und dabei darf nichts schiefgehen - auch kleinste Fehler bergen die Gefahr der Anfechtbarkeit der gesamten Wahl.

Das Berliner Projekt hat Modellcharakter. Denn sollte Gesetz werden, was derzeit als Referentenentwurf bei den Bundesministerien liegt - das Gleichstellungsgesetz für Behinderte - dann erhöhen sich auch die technischen Anforderungen für die Bundestagswahl 2002. Im Entwurf heißt es, "Blinde und sehbehinderte Menschen können verlangen, dass ihnen Bescheide, Vordrucke und amtliche Informationen kostenlos in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden". Und: "Ein blinder Wähler kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen, die vom Kreiswahlleiter zur Verfügung gestellt wird." Erstellen muss die Schablone Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Das Bundesinnenministerium, so von Puskas, sieht sich deshalb genau an, was Berlin für den 21. Oktober zustande bringt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false