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Stimmt alles mit den Stimmen? Ein paar Mal musste nachgezählt werden in Berlin.

© Monika Skolimowska/dpa

Wahlergebnis ist jetzt amtlich: Nur ein paar kleine Patzer bei der Berlin-Wahl

Das Wahlergebnis ist jetzt amtlich. Das neue Landesparlament hat 160 Sitze. Bei den Auszählungen sind nur wenig Fehler passiert.

Von Fatina Keilani

In Raum 065 auf dem Gelände der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Friedrichsfelde hat am Mittwoch früh der Landeswahlausschuss getagt. Er beschloss nach kurzer Sitzung das Wahlergebnis einstimmig. Demnach hat das neue Abgeordnetenhaus 160 Sitze, die sich wie folgt verteilen: Die SPD hat 38 Sitze, die CDU 31, Grüne und Linke je 27, die AfD 25 und die FDP 12. In der noch laufenden, 17. Legislaturperiode waren es 149. Dass die Zahl schwankt, liegt an den Überhangmandaten, die nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer jedes Mal neu berechnet werden. Die Mindestzahl der Mandate ist 130. Bei dem Verfahren nach Hare-Niemeyer wird die Zahl der auf eine Partei entfallenden Grundmandate durch den auf sie entfallenden Teil der Zweitstimmen an der Gesamtzahl der abgegebenen Zweitstimmen bestimmt.

Patzer in Lichtenberg, Charlottenburg und Wilmersdorf

Bevor das Wahlergebnis beschlossen wurde, galt es noch einige Fehler zu korrigieren. So waren in einem Wahlkreis in Lichtenberg die Zweitstimmen an der Stelle der Erststimmen eingetragen worden, und in Charlottenburg-Wilmersdorf waren neun ungültige Zweitstimmen fälschlich auf Null reduziert worden. Nach Fehlerbehebung änderte sich nichts am Wahlergebnis.

Weiter berichtete Landeswahlleiterin Petra Michaelis-Merzbach, dass die Spandauer SPD-Abgeordnete Burgunde Grosse eine Neuauszählung ihres Wahlkreise beantragt hatte. Sie hatte bei der Urnenwahl vorne gelegen, nicht aber bei den Briefwahlstimmen. Das wollte sie überprüft haben. Insgesamt habe sich gezeigt, dass die Kandidaten der SPD bei der Urnenwahl eher vorne lagen, während die CDU-Kandidaten bei der Briefwahl besser abgeschnitten hätten, sagte Michaelis-Merzbach.

Grüner will nachzählen lassen

Thematisiert wurde auch der Antrag auf einstweilige Anordnung zur Neuauszählung der Stimmen im Wahlkreis drei in Mitte, den eine Anwaltskanzlei für den Grünen Tilo Siewer gestellt hatte. Das Gericht habe ihr mitgeteilt, dass ein solcher Antrag unzulässig sei, solange es kein amtliches Endergebnis gebe, sagte Michaelis-Merzbach. Das Verfassungsgericht habe mitgeteilt, es werde den Anwälten nahelegen, den Antrag zurückzunehmen.

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