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Demonstration in Kreuzberg für die Rekommunalisierung der Energieversorgung.

© dpa

Wahlhilfe bis die Wahllokale schließen: Die wichtigsten Fakten zum Volksentscheid

Was hat es mit dem Quorum auf sich? Werden Nein-Stimmen wie Enthaltungen gezählt? Noch immer ranken sich Mythen um den Volksentscheid. Hier sind die Fakten.

Noch immer ranken sich einige Mythen um die Abstimmung zum Volksentscheid in Berlin. Das musste auch die Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis-Merzbach feststellen. Viele Bürgerinnen und Bürger hätten sich per Mail und Anruf bei ihr erkundigt, ob es stimme, dass eine Enthaltung wie eine Nein-Stimme gezählt werde. Auch den Tagesspiegel erreichten Leserbriefe, in denen gemutmaßt wurde, eine Nein-Stimme könne dem Volksentscheid über das Quorum und dadurch zum Erfolg verhelfen. Alles Quatsch. Hier sind die Fakten:

Wie kann ich die Ziele des Volksentscheids unterstützen?

Kreuzen Sie auf dem Abstimmungszettel einfach „Ja“ an. Es werden nur die Möglichkeiten „Ja“ und „Nein“ auf dem Zettel angegeben. Insgesamt müssen mindestens 620 000 Berliner ebenfalls mit Ja stimmen, damit der Volksentscheid angenommen wird. Also etwa 25 Prozent der Wahlberechtigten in der Stadt. Gleichzeitig müssen die Ja-Stimmen gegenüber den Nein-Stimmen natürlich in der Mehrheit sein.

Wie kann ich einen Erfolg des Entscheids verhindern?

In diesem Fall gehen Sie auf jeden Fall zur Wahl und stimmen Sie mit „Nein“. Bleiben Sie nicht zu Hause. Das bringt nichts. Eine Enthaltung wird nicht automatisch als Ablehnung des Entscheids gewertet. Gleichzeitig laufen Sie mit einer Nein-Stimme auch nicht Gefahr, den Volksentscheid doch erfolgreich werden zu lassen. Denn das Quorum für die Mindestteilnahme gilt nur für Ja-Stimmen. Stimmen außerdem mehr Leute mit Nein ab als mit Ja, scheitert der Volksentscheid ohnehin. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte unbedingt an der Wahl teilnehmen.

Wie kann ich teilnehmen?

Die Landeswahlleiterin hat Ihnen in den vergangenen Tagen eine Wahlbenachrichtigung zukommen lassen. Darin ist auch das Wahllokal angeben. Da es insgesamt weniger Wahllokale gibt als etwa bei der Bundestagswahl, muss das Wahllokal zum Volksentscheid nicht unbedingt mit Ihrem gewohnten Wahllokal identisch sein. Überprüfen Sie deshalb vorab die Adresse. Unter www.wahlen-berlin.de können Sie außerdem ihre Adresse online eingeben und bekommen ihr zuständiges Wahlbüro nochmals angezeigt. Zur Wahl müssen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung kann den Vorgang beschleunigen, ist aber nicht notwendig.

Welche Konsequenzen hat die Abstimmung?

Stimmen nicht genügend Wähler für den Volksentscheid, bleibt alles beim Alten. Es greift dann das Gesetz zur Gründung eines Stadtwerks, das das Abgeordnetenhaus bereits beschlossen hat. Auch die Bewerbung Berlins um die Konzession für das Stromnetz würde unverändert weiterlaufen. Wird der Volksentscheid angenommen, erhält er Gesetzeskraft. Das vom Energietisch vorgeschlagene Gesetz zur Gründung eines Stadtwerks hätte dann Gültigkeit und bestünde parallel zu dem vom Senat eingebrachten Gesetz. Jüngeres Recht überlagert aber das alte. Insgesamt gilt, dass der Gesetzentwurf des Volksentscheids weitreichender ist als der des Senats. Wer also eine Rekommunalisierung des Berliner Energiesektors befürwortet, sollte mit Ja stimmen. Wer dagegen ist, mit Nein. Ein Stadtwerk wird es zwar ohnehin geben. Nach Plan des Senats ist es aber mit so wenig Geld ausgestattet, dass es kaum ins Gewicht fiele.

Auf unser Themenseite finden Sie weitere Fakten und Hintergrundinformationen zum Volksentscheid Energie.

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