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Berlin: Wall darf nicht auf seinem Dach werben Bezirk verbietet Reklame an der Friedrichstraße

Hans Wall hatte vor gut drei Jahren seinen neuen Unternehmenssitz mit Bedacht gewählt. Eine zentrale Lage an der Friedrichstraße, ein repräsentatives Gebäude, das Bundesbildungsministerium als direkten Nachbarn, die Szenemeile Oranienburger Straße um die Ecke.

Hans Wall hatte vor gut drei Jahren seinen neuen Unternehmenssitz mit Bedacht gewählt. Eine zentrale Lage an der Friedrichstraße, ein repräsentatives Gebäude, das Bundesbildungsministerium als direkten Nachbarn, die Szenemeile Oranienburger Straße um die Ecke. Hans Wall wäre nie auf die Idee gekommen, dass er auf sein Haus keine Leuchtreklame montieren darf. So zu werben hat ihm jetzt das Bezirksamt Mitte verboten. Hans Wall, der mit seinen Stadtmöbeln wie Buswartehäuschen und Litfasssäulen von Berlin aus Kunden in aller Welt betreut, ist sauer: „Ich kann nicht verstehen, wie hier mit jemandem umgegangen wird, der in Berlin Arbeitsplätze schafft.“ Doch die für Werbung zuständige Baustadträtin Dorothee Dubrau (Grüne) sagt: „Werbung auf dem Dach ist generell nicht möglich.“ An der Fassade wäre sie dagegen in Ordnung.

Wall bleibt dabei: Er möchte seinen Namenszug und sein Firmenlogo auf das Dach des Hauses an der Ecke Friedrich- und Hannoversche Straße anbringen, und das vier Mal. Die Reklame soll einen Meter zwanzig hoch sein und von dem turmartigen Gebäude in alle Himmelsrichtungen leuchten. Derzeit ist der Firmensitz der Wall AG nicht wirklich als solcher zu erkennen. In dem grauen Haus, das Josef Paul Kleihues für Wall im Jahr 2000 entworfen hat, ist im Erdgeschoss eine Filiale einer Sprachschule untergebracht. Nur eine große Messingplatte am Eingang mit dem Schriftzug der AG zeigt, dass dies die Unternehmenszentrale von Wall ist. Zu wenig, findet der Firmenchef.

„Wir haben für Werbung auf Dächern Anträge ohne Ende“, sagt Dorothee Dubrau. „Wenn wir alles zulassen würden, wäre Werbung das bestimmende Bild der Dachlandschaft. Es ist ein Problem, das nicht nur Herrn Wall betrifft.“ Hans Wall hat gegen die Entscheidung des Bezirks nun Widerspruch eingelegt. Die entscheidende Instanz bleibt aber der Bezirk. Der Senat wird sich nicht einschalten: „Wir sind nicht zuständig“, sagt die Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung, Petra Rohland.

Zwischen Wall und Dubrau ist das Klima ohnehin gereizt. Beide liegen immer wieder im Clinch, wenn es um Standorte für große Werbetafeln, so genannte Billboards, geht. Und dann hat Dubrau auch noch den Sponsoringvetrag zum Betrieb der bezirkseigenen Brunnen, den andere Berliner Verwaltungen mit Wall abgeschlossen haben, beim Konkurrenten Ströer unterschrieben.

Mit Streitereien um Reklame hat der Bezirk Erfahrung, vor allem Unter den Linden. Die Behörde wollte die Werbung am Linden-Corso Ecke Friedrichstraße nicht hinnehmen, weil sie größer war, als die Gestaltungssatzung für den Boulevard es erlaubte. Gegen die Entscheidung wurde geklagt, doch der Bezirk hat sich durchgesetzt.

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