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Berlin: Wanjura wehrt sich erfolgreich vor Gericht

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine disziplinarische Verfügung gegen die ehemalige Reinickendorfer Bezirksbürgermeisterin Marlies Wanjura (CDU) aufgehoben, die von der Senatskanzlei im Dezember 2008 verhängt worden war. Damals verbunden mit einer Geldbuße von 1200 Euro.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine disziplinarische Verfügung gegen die ehemalige Reinickendorfer Bezirksbürgermeisterin Marlies Wanjura (CDU) aufgehoben, die von der Senatskanzlei im Dezember 2008 verhängt worden war. Damals verbunden mit einer Geldbuße von 1200 Euro. Der Anlass des Disziplinarverfahrens war die Vergabe von Aufträgen für den Borsighafen durch das Bezirksamt und die Verbuchung von Spenden. Der Landesrechnungshof hatte der Bürgermeisterin Verstöße gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen vorgeworfen. Auf diese Vorwürfe stützte die Senatskanzlei vor zwei Jahren ein Disziplinarverfahren. Wanjura setzte sich politisch und juristisch zur Wehr und warf – auch den eigenen Parteifreunden in Reinickendorf – „politisches Mobbing“ vor. Bereits im September 2008 hatte das Verwaltungsgericht teilweise ein Verbot der Amtsausübung aufgehoben, dass die Senatskanzlei gegen die CDU-Politikerin verhängt hatte. Jetzt machte die Zivilkammer des Gerichts deutlich, dass ein Dienstvergehen der Klägerin „weder offensichtlich noch unstreitig“ sei. Außerdem sei bei der Disziplinarmaßnahme nicht zwischen einer persönlichen und einer möglichen politischen Verantwortlichkeit unterschieden worden. za

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