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Reinickendorf: Ex-Bürgermeisterin Wanjura will 100 000 Euro vom Land

Reinickendorfs Ex-Rathauschefin Marlies Wanjura fordert vom Land Ersatz für Anwaltskosten. Die Politikerin war in einem Rechtsstreit um haushaltsrechtliche Verstöße freigesprochen worden. Nun werden sich die Gerichte weiter mit dem Fall befassen.

Reinickendorfs Ex-Bürgermeisterin Marlies Wanjura (CDU) fordert vom Land 100 000 Euro. Das sind die Anwaltskosten, die der inzwischen von allen Vorwürfen entlasteten Politikerin im Rechtsstreit mit der Senatskanzlei entstanden sind. Vor vier Jahren wurden Wanjura haushaltsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe für den Borsighafen und der Verbuchung von Spenden für den Bezirk zur Last gelegt. Um sich zu wehren, verpflichtete die damalige Bezirkschefin hochkarätige Anwälte. Inzwischen ist von den Vorwürfen nichts mehr übrig geblieben.

Eine Untersuchung der Senatskanzlei ergab, dass sie nicht eigennützig, sondern stets im Interesse Reinickendorfs gehandelt hatte. Ein gegen sie erlassenes teilweises Amtsausübungsverbot wurde vom Verwaltungsgericht im September 2008 für rechtswidrig befunden. Die Staatsanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue im Februar 2009 ein. Und am 19. August 2010 erklärte das Verwaltungsgericht auch das letzte Disziplinarverfahren für unzulässig.

Wanjura spricht von einer gezielten Kampagne politischer Gegner. „Die haben mich drei Jahre lang wie ein Schwein durchs Dorf getrieben.“ Die Ex-Bürgermeisterin hat sich die Vorwürfe im wahrsten Sinne des Wortes so zu Herzen genommen, dass sie ihr Amt im September 2009 aus gesundheitlichen Gründen niederlegen musste. Der Kampf um ihre Rehabilitierung ging weiter und war teuer. Auf rund 100 000 Euro haben sich die Anwaltskosten summiert. Nur 6750 Euro hat sie bisher von der Senatskanzlei im Zusammenhang mit dem eingestellten Strafverfahren erhalten.

Nach wiederholten Ablehnungen weiterer Kostenübernahmen schrieb Wanjura im Oktober 2010 dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD). Die Antwort kam einen Monat später von dem Juristen der Senatskanzlei, der in den Verfahren gegen sie und ihre Anwälte angetreten war. Nach dem Berliner Disziplinargesetz könne sie lediglich die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Anwaltes geltend machen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlich waren, heißt es darin. Höher liegende Honorarvereinbarungen seien nicht zu berücksichtigen. Umso erstaunter war die Ex-Bürgermeisterin vom Tagesspiegel-Interview mit Ursula Sarrazin. Dort sagte die Lehrerin, die sich erfolgreich gegen ihre Versetzung gewehrt hatte, dass alle Anwaltskosten vom Land erstattet wurden.

Der Vize-Senatssprecher Günter Kolodziej erklärte auf Anfrage, dass man sich zu Personalangelegenheiten nicht äußere. Nun werden sich die Gerichte weiter mit dem Fall befassen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes über die Klage wegen der ersten Zwischenrechnung über knapp 38 000 Euro wird in Kürze erwartet. Rainer W. During

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