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Berlin: Wann Polizisten schießen dürfen

Im Polizeigesetz ist der Schusswaffengebrauch eindeutig geregelt und auch die Erlässe aus dem Innenministerium sind eindeutig, sagt Jürgen Robutka, Polizeihauptkommissar und Dozent an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg. Es darf nur in Notwehrsituationen geschossen werden.

Im Polizeigesetz ist der Schusswaffengebrauch eindeutig geregelt und auch die Erlässe aus dem Innenministerium sind eindeutig, sagt Jürgen Robutka, Polizeihauptkommissar und Dozent an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg. Es darf nur in Notwehrsituationen geschossen werden.

Nach Feierabend gilt: Der Polizist unterliegt dem Legalitätsprinzip – er hat

immer und jederzeit bei Straftaten

einzugreifen. In dem Moment versetzt er sich selbst in den Dienst. Ist ein Polizist allein unterwegs , muss er grundsätzlich immer auf die Eigensicherung achten.Der Einsatz der Schusswaffe ist nur in absoluten Notwehrsituationen zulässig. Und dann gilt: Der erste Schuss muss immer ein Warnschuss sein, der auch vorher angekündigt werden muss (beides unter der Voraussetzung, dass die Zeit dazu ist).

Es ist nicht verboten, dass Beamte die Dienstwaffe mit nach Hause nehmen, wenn sie sie zu Hause sicher und ordnungsgemäß lagern können – das muss nachgewiesen werden. pete

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