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Berlin: Wann sind Parkzonen erlaubt?

Parkzonen dürfen nur eingerichtet werden, wenn der Parkraummangel zu einer Gefahrensituation führt. Zum Beispiel, wenn laufend in zweiter Reihe geparkt wird.

Parkzonen dürfen nur eingerichtet werden, wenn der Parkraummangel zu einer Gefahrensituation führt. Zum Beispiel, wenn laufend in zweiter Reihe geparkt wird. Senat und Bezirke sind aber der Meinung, dass Parkzonen auch auf Seitenstraßen ausgedehnt werden müssen, weil Parkplatzsuchende sonst dort herumkurvten und das Problem sich nur verlagerte. Anwalt Kai Schmidt, der die Steglitzer Klage vertrat, sieht seinen Sieg als Mahnung an Behörden, für jedes Gebiet genau zu prüfen, wann Parkverbote nötig sind. Das müsse nachvollziehbar sein. oew

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