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Berlin: Warum das Outback nicht mehr Outback heißt

Das Outback, Australiens Hinterland, ist groß, dünn besiedelt und sehr heiß. Und glaubt man dem Klischee über den Durst der Australier, so gibt es dort genug Platz für viele, viele Outback-Kneipen.

Das Outback, Australiens Hinterland, ist groß, dünn besiedelt und sehr heiß. Und glaubt man dem Klischee über den Durst der Australier, so gibt es dort genug Platz für viele, viele Outback-Kneipen. Für das kleine Deutschland aber pocht die "Outback Steakhouse"-Kette mit Sitz in Florida auf ein Outback-Monopol. Deshalb schickte sie im vergangenen Jahr einen Wirtschaftsdetektiv auf die Suche nach Kneipen dieses Namens. Der Mann fand prompt heraus, dass eine Frau Michaela Messerschmidt und ein Herr "Murat Chaz (Schreibweise könnte falsch sein)" in der "Cranachstraße in Neukölln" ein Lokal mit jenem Namen betreiben.

Nun ist das kein Geheimnis. Immerhin ist das Outback in Kneipenführern verzeichnet - wenn auch die Cranachstraße in Friedenau liegt und sich Murat Okutan nur von seiner Partnerin und Lebensgefährtin mit "Schatz" anreden lässt. Dennoch waren diese Erkenntnisse der US-Kette, die weltweit an die 600 Lokale - darunter seit kurzem auch zwei im Rheinland - betreibt, Anlass genug, von den beiden im vergangenen September schriftlich eine Unterlassungserklärung zu fordern. Das Steakhaus hatte den Namen in den Neunzigern insgesamt drei Mal in verschiedener Form beim Patentamt eintragen lassen und schon mehrere Prozesse in Deutschland gegen Lokale mit dem für ein australisches Restaurant nicht gar so weit hergeholten Namen gewonnen.

Nachdem Michaela Messerschmidt allerdings die postlagernde Unterlassungserklärung erst mit Verspätung abholte, stand kurz darauf gegen zehn Uhr abends ein Gerichtsvollzieher im Lokal und überreichte eine vom Landgericht erlassene einstweilige Verfügung, wonach den Betreibern nicht nur die Benutzung des Namens untersagt wurde, sondern auch die Umsätze der vergangenen Jahre offenzulegen und eine Rechnung von gut 5200 Mark, darunter 174 Mark für den Detektiv, zu begleichen seien. Messerschmidt und Okutan waren geschockt, legten Widerspruch ein - und gewannen. Das Landgericht urteilte zu ihren Gunsten.

Die Richter schlossen sich der Argumentation des Patentanwalts Hartmut Scholz an, wonach es sich bei den eingetragenen Namen um so genannte Wort-Bild-Marken handelt. Der Begriff Outback ist demnach keine Wortschöpfung des Klägers, sondern in allen Nachschlagewerken als australisches Hinterland definiert. "Und Richter können lesen", freut sich Scholz.

Doch der Würzburger Anwalt der Steakhaus-Kette, Wilfried Pöhner, will sich damit nicht zufrieden geben und hat Berufung angekündigt. Die kürzlich veröffentlichte schriftliche Begründung des Gerichtsurteils hält er für schlichtweg "abwegig"; als Ursache vermutet er den Umstand, dass ein neuer Richter mit der Sache befasst gewesen sei. Die Marke Outback sei rechtmäßig eingetragen worden, "damit ist jeder daran gebunden - auch die Gerichte". Laut Pöhner ist der Name geschützt, denn er sei keine beschreibende Angabe: "Niemand wird ernsthaft behaupten, dass der Laden in Berlin im australischen Hinterland liegt." Die Berliner Betreiber hätten seiner Meinung nach ihren Namen beim Patentamt - der "einzig zuständigen Behörde" - überprüfen lassen müssen, und so will er sich auf einen ihm angebotenen Vergleich nicht einlassen

Die beiden Berliner fürchten jetzt, dass die Gegenseite versucht, sie mit einer weiteren Instanz einzuschüchtern. Wenn sie dort verlieren, kommen immense Kosten auf sie zu. Da ist ihnen der Name Outback nicht wichtig genug. Und ihren Gästen ist es wohl auch ziemlich egal, unter welchem Namen sie Roo Ribs (Känguru-Rippchen) oder Lammington-Kuchen (Mit Kokos und Kakao) konsumieren. Deshalb heißt das Lokal nun Never Never Land - das ist der allerverlassenste Winkel des Outbacks.

Alexander Pajevic

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