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Berlin: Was darf sich Berlin jetzt noch leisten?

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts braucht das Land gute Gründe für jeden ausgegebenen Cent – nicht nur für Kitas und Polizei

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Kürzung des Blindengeldes wird nicht rückgängig gemacht. Die Berliner Symphoniker werden nicht gerettet. Die rot-rote Koalition muss sich nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts, das den Haushalt 2002/03 für verfassungswidrig erklärt hat, alle guten Taten verkneifen. Schlimmer noch: Es wird SPD und PDS schwer fallen, die bundesweit vorbildliche Ausstattung mit Krippen-, Kita- und Hortplätzen über 2003 hinaus juristisch wasserdicht zu begründen. Gleiches gilt für die vergleichsweise üppige Personalausstattung der Polizei und andere staatliche Leistungen, für die Berlin deutlich mehr Geld ausgibt als andere Bundesländer.

Angesichts dieser Lage sprach die haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger, den eigenen Leuten Mut zu. „Jetzt muss die Koalition die Nerven behalten.“ Neue Giftlisten seien den Bürgern nicht zuzumuten, „in allen Bereichen auf den Bundesdurchschnitt herunterzufahren, macht die Stadt kaputt“. Ihr Kollege von der PDS, der Finanzexperte Carl Wechselberg, sieht trotzdem „großen Druck auf alle Positionen“. Seiner Auffassung nach zwingt das Verfassungsgerichtsurteil den Senat, sämtliche finanziellen Überausstattungen überzeugend zu begründen. Diese Darlegungspflicht gelte für den gesamten Landeshaushalt. „Ob uns das in jedem Fall gelingt, ist offen.“

Genau in diese Wunde hat das Gericht seinen Finger gelegt. Es vermisst in der Berliner Haushaltsgesetzgebung eine „erschöpfende Darlegung der zwingend zu leistenden Aufgaben“, die aufgrund bundesrechtlicher oder landesverfassungsrechtlicher Vorgaben unabweisbar sind. Bei einer extremen Haushaltsnotlage, die Berlin ja in Karlsruhe einklagt, müsse die Regierung „alle gebotenen Konsolidierungsmaßnahmen“ detailliert benennen. Aber was ist geboten? Wie groß ist der politische Ermessensspielraum Berlins bei der Finanzierung öffentlicher Leistungen? Diese harte Nuss muss die SPD/PDS-Koalition knacken, damit der Doppelhaushalt 2004/05 vom Parlament verfassungskonform beschlossen werden kann.

Ob das noch im Dezember klappt, ist offen. Der Senat wird in zwei, drei Wochen ein korrigiertes Haushaltsgesetz vorlegen. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) und der Prozessbevollmächtigte des Landes Berlin, Joachim Wieland, denken noch darüber nach, wie die Vorgaben des Verfassungsgerichts zweifelsfrei zu erfüllen sind. Geklärt werden muss nicht nur die Frage, wie ausführlich der Senat die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben künftig begründen muss. Unklar ist auch, ob dafür der Verweis auf die extreme Haushaltsnotlage ausreicht oder ob die übermäßige Kreditaufnahme nur erlaubt ist, wenn sie nachweislich auch der „Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ dient.

Vielleicht muss der Doppeletat 04/05 doch noch gründlich umgebaut – und nicht nur neu begründet – werden. Am Mittwoch findet im parlamentarischen Hauptausschuss auf Antrag aller Fraktionen eine Generaldebatte statt. CDU-Fraktionschef Nicolas Zimmer schlug vor, eine „Enquete-Kommission zur Haushaltssanierung“ einzusetzen. Die Grünen forderten eine Denkpause bis zum Januar 2004 und forderten den Senat auf, sein Sanierungsprogramm bis 2007 gründlich zu überarbeiten.

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