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Berlin: Was zu prüfen ist

bereits gefällter Urteile hält der Potsdamer Strafverteidiger Nikolai Venn nicht für aussichtsreich. „Die Frage stellt sich aber für laufende Verfahren“, sagt Venn.

bereits gefällter Urteile hält der Potsdamer Strafverteidiger Nikolai Venn nicht für aussichtsreich. „Die Frage stellt sich aber für laufende Verfahren“, sagt Venn. „In diesen Fällen werde ich prüfen lassen, ob das Gericht mit Richtern besetzt ist, die durch diesen Wahlausschuss bestimmt wurden.“

Eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts sei ein absoluter Revisionsgrund, der zwingend zur Aufhebung des Urteils führen müsse. Nur ob hier wirklich eine fehlerhafte Besetzung vorliege, sei nicht klar. Vom Bundesgerichtshof sei bisher nur für Laienrichter, also Schöffen, entschieden worden, nicht für Berufsrichter: Eine fehlerhafte Besetzung des Schöffenwahlausschusses sei kein Grund für eine Aufhebung des Urteils.

Der Brandenburger Formverstoß sei aber keine Bagatelle, meint der Anwalt: „Es zeichnet den Rechtsstaat ja gerade aus, dass die Formalien eingehalten werden.“ fk

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