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Berlin: Wasserpreise bleiben Betriebsgeheimnis

Verwaltungsgericht entscheidet gegen Verbraucher

Niederlage für die Berliner Verbraucher: Das Verwaltungsgericht verlangt von den Berliner Wasserbetrieben keine Offenlegung ihrer Kalkulationen. Deshalb bleibt es wohl auch künftig das Betriebsgeheimnis der mehrheitlich landeseigenen Gesellschaft, warum die Berliner höhere Gebühren für Wasser und Abwasser bezahlen müssen als die Bewohner von vielen anderen vergleichbaren Metropolen in Deutschland.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts begründete Sprecher Björn Schäfer damit, dass die Wasserbetriebe auf dem Brandenburger Markt im Wettbewerb zu anderen Anbietern stünden. Die Offenlegung von Kalkulationen und Zahlen benachteilige das Unternehmen in dieser Konkurrenz. Deshalb habe der Kläger keinen Anspruch auf Akteneinsicht. Einfach machte sich das Gericht das Urteil nicht: „Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen“, sagte Schäfer. Denn in Berlin sind die Wasserbetriebe Monopolist und Anstalt des Öffentlichen Rechts. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz müsste das Unternehmen deshalb eigentlich seine Akten öffnen, wie jede andere Behörde auch.

„Wenn diese Rechtsprechung Bestand hat, dann ist das schöne Informationsfreiheitsgesetz ein zahnloser Tiger für das Verhältnis der Berliner zu den öffentlichen Ver- und Entsorgern“, sagte Ludwig Burkardt, Vorstand des Verbandes Berlin-Brandenburger Wohnungsunternehmen. Der BBU hatte die beiden Klagen gegen die Wasserbetriebe und gegen die Senatsverwaltung angestrengt und wird voraussichtlich Berufung einlegen.

Hintergrund: In Berlin wurden die Wasserpreise seit 2003 um über 20 Prozent erhöht. Laut BBU zahlen Berliner Haushalte rund 500 Euro für Wasser und Abwasser im Jahr – 200 Euro mehr als die Bewohner von München oder Köln. Der BBU möchte durch eine Überprüfung der Kalkulationen klären, ob in den Wassergebühren möglicherweise Kosten für Fehlinvestitionen enthalten sein könnten, was die Prozessgegner bestreiten.

Stephan Natz, Sprecher der Wasserbetriebe begrüßte das Urteil: „Das Gericht hat unser Recht auf Wahrung und Schutz der geschäftlichen Geheimnisse bestätigt“, sagte er. Die Berliner Wasserbetriebe stünden in Brandenburg in scharfer Konkurrenz zu anderen Anbietern ähnlicher technischer und kaufmännischer Dienstleistungen.

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