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Wasserpreise: Kartellamt legt kräftig nach Tarife sollen bis 2015 um 20 Prozent sinken

Das Bundeskartellamt hat die Berliner Wasserbetriebe (BWB) ein zweites Mal abgemahnt und seine Forderungen nach einer Senkung der Trinkwasserpreise verschärft. Demnach soll das Unternehmen die Tarife im laufenden Jahr um 21 Prozent und in den Jahren 2013 bis 2015 um durchschnittlich 20 Prozent mindern.

Das Bundeskartellamt hat die Berliner Wasserbetriebe (BWB) ein zweites Mal abgemahnt und seine Forderungen nach einer Senkung der Trinkwasserpreise verschärft. Demnach soll das Unternehmen die Tarife im laufenden Jahr um 21 Prozent und in den Jahren 2013 bis 2015 um durchschnittlich 20 Prozent mindern. Im Vergleich zu 2010. Damit würden sich die Einnahmen aus dem Wassergeschäft zugunsten der Berliner Kunden um 292 Millionen Euro verringern.

In einer ersten Abmahnung im Dezember 2011 hatten die Wettbewerbshüter noch verlangt, die Wasserpreise in Berlin bis 2014 um durchschnittlich 19 Prozent zu senken. Jetzt legt die Behörde eine Schippe drauf und begründet dies damit, dass die Vergleichsunternehmen Hamburg Wasser und Stadtwerke München ihre Tarife im vergangenen Jahr teilweise verringert hätten. Das Bundeskartellamt kam in seinen Nachermittlungen auch zu dem Ergebnis, dass die von den Wasserbetrieben mitgeteilten außerordentlichen Investitionen für die Sanierung des Ostberliner Versorgungsnetzes zu hoch angesetzt worden seien. Öffentliche Zuschüsse zu den Investitionen seien nicht herausgerechnet worden.

In einer Stellungnahme zur ersten Abmahnung hatten die Berliner Wasserbetriebe darauf hingewiesen, dass die Vergleichsunternehmen in Hamburg und München ihre Preise zwischenzeitlich um sechs Prozent erhöht hätten. Einer Nachprüfung durch das Kartellamt hielt diese Behauptung nicht stand. In Hamburg sei lediglich das Wasserentnahmeentgelt erhöht werden. Solche staatlichen oder kommunalen Abgaben werden beim Vergleich der Wasserpreise aber generell nicht berücksichtigt.

Jetzt haben die Wasserbetriebe, die zu 50,1 Prozent dem Land Berlin und zu 49,9 Prozent den privaten Konzernen RWE und Veolia gehören, bis 29. April Zeit für eine weitere Stellungnahme. Anschließend bereitet das Kartellamt eine rechtlich verbindliche Anordnung zur Senkung der Trinkwasserpreise vor. Dagegen kann das Berliner Unternehmen klagen. „Die Wasserversorgung ist eines der letzten großen Monopole in Deutschland“, erklärte am Montag der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Das Verfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe zeige, wie wichtig eine effektive Kontrolle in diesem Bereich sei. za

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