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Neben dem Spandauer Yachtclub hat auch der Seglerclub Oberspree in Kladow entsprechende Schreiben vom Bezirksamt Spandau erhalten.

© Wolfgang Ehn

Wassersport in Spandau: Proteste gegen Stege ohne Beleuchtung

Strenge Auflagen für Segler und ihre Stege? Ein Verwaltungsgerichts-Urteil sorgt für neue Debatten in Spandau.

Von Sandra Dassler

„Da wiehert der Amtsschimmel!“, „Wer denkt sich solchen Unfug aus?“ So lauten die Kommentare von Wassersportlern, die ihrem Unmut in sozialen Netzwerken sowie in Mails, Briefen und Faxen an das Bezirksamt Spandau Luft machen. Das hatte wie berichtet ein Schreiben an den Spandauer Yacht-Club gerichtet, in dem Bedingungen für die Verlängerung der Genehmigung seiner Bootsanlage formuliert wurden.

Danach dürfe unter anderem kein Segler mehr auf seinem Boot übernachten und dort auch keinen Strom erzeugen. Zudem dürfe die Steganlage nicht beleuchtet sein und keine Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen haben. Außerdem sollen die etwa 100 Boote des Spandauer Yacht-Clubs nur von März bis November an der Steganlage liegen.

"Sportboote sind keine schwimmenden Apartmenthäuser"

Viele hätten das anfangs für einen schlechten Scherz gehalten, sagt Sebastian Kalabis, der im Spandauer Yacht-Club für Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. „Besonders weil das Bezirksamt behauptet, dass ihm – und allen anderen Bezirken – diese Maßnahmen durch ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts auferlegt worden seien. Wenn dieser Unsinn Schule macht, würde das alle Bemühungen und auch Ausgaben des Senats für die Entwicklung des Wassersports konterkarieren.“

In dem Urteil sei es um einen Nachbarrechtsstreit gegangen, sagt Kalabis. Es sei ja unstrittig, dass man der steigenden Anzahl von Hausbooten entgegentreten wolle, weil diese oft nichts mehr mit Wassersport zu tun hätten, sondern schwimmende Apartmenthäuser seien. „Das hat doch aber nichts mit Sportbooten und Segelvereinen zu tun, die natürlich Stromanschluss brauchen und auf denen selbstverständlich auch übernachtet wird.“

Verwaltungsgericht fordert Regel für alle Bezirke

Das Bezirksamt Spandau sah das anders. „Das Gericht hat festgestellt, dass es keine wesentlichen Unterscheidungen zwischen Sport- und Hausbooten gibt, und alle Berliner Bezirke deshalb aufgefordert, mit entsprechenden Auflagen, beispielsweise Übernachtungsverboten, gegen das unkontrollierte Anlanden von Hausbooten vorzugehen“, sagte Enrico Hübner vom Umwelt- und Naturschutzamt am vergangenen Montag dem Tagesspiegel – und er bleibt auch nach den vielen Protesten bei seiner Meinung.

Der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Stephan Groscurth, ist anderer Ansicht. „Es trifft nicht zu, dass das Verwaltungsgericht dem Bezirk in der zitierten Entscheidung aufgegeben hat, gegen das unkontrollierte Anlanden von Hausbooten vorzugehen“, sagt er. „Das Gericht hat lediglich aufgezeigt, dass es wasserrechtlich zulässig sein kann, gegen das Dauerwohnen an Bootsstegen vorzugehen.

Vom Bezirksamt gibt es kein neues Signal

Wann die Grenze zum Dauerwohnen jeweils erreicht beziehungsweise überschritten ist, muss danach also in jedem Einzelfall von der Behörde geprüft werden.“ So sieht es auch Rechtsanwalt Axel Paul, der selbst Wassersportler ist. „Bei dem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, bei der lediglich theoretische Überlegungen bezogen auf diesen einen Steg angestellt werden“, schrieb er an das Bezirksamt. Und verwies darauf, dass das Land Berlin in den vergangenen Jahren viele Mittel bereitgestellt habe, um neue Anlegestellen zu schaffen und die wassertouristische Infrastruktur zu stärken.

Vom Bezirksamt gibt es kein neues Signal, auch keinen Kontakt zum Spandauer Yacht-Club. Man prüfe den Sachstand, hieß es. „Ich mag mir gar nicht vorstellen“, sagt Axel Paul, „welchen Imageschaden bis zur Lächerlichkeit eine derartige Maßnahme für Berlin hervorrufen würde: wenn man ein weltweit absolut einzigartiges Beschränkungsprogramm für den Wassersport auflegen würde – nur, um in einem Einzelfall ein Hausboot zu verhindern.“

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