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Berlin: Wasserspritzer vor Gericht

Prozess gegen 25-Jährigen, den sogar die Anklage „bekloppt“ fand

Christian T. kann die ganze Aufregung um seinen Fall nicht begreifen. Früher wäre das, was er getan hat, ein Streich gewesen, für den man vielleicht bestraft wird, aber doch nicht vor Gericht kommt, sagte der 25jährige geständige Angeklagte.

Was war geschehen? Christian T. hatte kurzzeitig die Nerven verloren, als er im vergangenen Sommer vorm Fernseher saß und das Endspiel der Fußball-Weltmeisterschaft sah. Als die deutsche Mannschaft vor seinen Augen gegen Brasilien 0:2 verlor, wählte er eine ungewöhnliche Form der Wutabfuhr: Er füllte zwei Plastiktüten mit Wasser und warf sie aus seinem Fenster im dritten Stock in den Innenhof. Unten zerplatzten die Wasserbomben. Im Polizeiprotokoll ist von jeweils einem Liter Wasser die Rede, von einem „beschleunigt-schnellen“ Flug, von „Schlammbildung“ im Sand.

Eine Frau, die gerade im Hof war, bekam einen Spritzer auf ihre Kontaktlinse, außerdem wurde ein Taschenrechner nass, der auf einem Tisch im Hof lag. Christian T. hat den Taschenrechner in der Zwischenzeit ersetzt. Anzeige war da aber längst erstattet worden.

„Ich habe nicht daran gedacht, dass ich jemanden treffen könnte“, verteidigte sich der Student. Was ja auch gar nicht der Fall war. Trotzdem empörte sich die Richterin: „Sie sind doch keine sieben Jahre mehr, manche Leute finden so etwas gar nicht komisch.“ Das sah der bislang unbescholtene Student ein, der aber weiter versuchte, seinen Ruf zu retten. Die Tüten seien doch nur ganz klein gewesen, solche, in denen vorher Tomaten lagen. Da reichte es dann der Vertreterin der Amtsanwaltschaft: „Find’ ich bekloppt, dass wir dafür hier sitzen“, sagte sie. Und dann hatte die heillos überforderte Justiz doch schnell einen Fall weniger. Das Verfahren um Sachbeschädigung und versuchte Körperverletzung wurde gegen eine Geldbuße von 250 Euro eingestellt. K.G.

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