zum Hauptinhalt
Im Rohrkeller der Filterhalle des Wasserwerks Tegel: Nach dem Volksentscheid will der Senat weitere Unterlagen veröffentlichen.

© dapd

Update

Wasserverträge: Senat will nicht gegen Wasser-Volksentscheid klagen

Nach dem Volksentscheid will der Senat nicht gegen die Offenlegung der Wasserverträge klagen, hat aber weiter rechtliche Bedenken. Der Veolia-Konzern hält an der Beteiligung an den Wasserbetrieben fest.

Berlin wird nach Angaben von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) nicht gegen den am Sonntag durch Volksentscheid angenommenen Gesetzentwurf über die Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) klagen. Mit dem Verzicht auf eine Normenkontrollklage solle der Anschein vermieden werden, auf juristischem Wege die Mehrheit bei der Abstimmung aushebeln zu wollen, sagte Wolf am Dienstag nach der Senatssitzung.

Eine Klage wäre denkbar gewesen, weil der Senat einen Teil des Gesetzentwurfs für verfassungswidrig hält. Dabei geht es um eine Klausel, wonach alle nicht veröffentlichten Dokumente binnen eines Jahres unwirksam werden sollen. Der Senat habe eine Abwägungsentscheidung getroffen, weil die umstrittene Klausel wegen der bereits vollzogenen Veröffentlichung nicht mehr zur Anwendung komme.

Zugleich habe die Landesregierung entschieden, dass unabhängige Persönlichkeiten, deren Integrität außer Zweifel stehe, noch nicht zugängliche Dokumente daraufhin überprüfen sollen, ob sie veröffentlicht werden müssten. Auch die erst zwei Tage vor dem Volksentscheid bekannt gewordenen Unterlagen würden jetzt offengelegt, obwohl dazu laut Gesetzentwurf keine Pflicht bestehe, sagte der Senator.

Wowereit: Der Senat hat nichts zu verbergen

Zuvor hatte auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) angekündigt, weitere Unterlagen rund um die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu veröffentlichen. „Der Senat hat nichts zu verbergen“, sagte Wowereit am Montag. Um Zweifel auszuräumen, könnte auch ein unabhängiger Dritter überprüfen, ob der Senat alle Unterlagen öffentlich gemacht hat. Daran zweifeln die Initiatoren des erfolgreichen Volksentscheids.

Am Sonntag waren rund 678 000 Berliner an die Wahlurnen gegangen. 98 Prozent von ihnen sprachen sich für die Offenlegung der Verträge aus. Das klare Ergebnis sei ein „Misstrauensvotum gegen den rot-roten Senat“, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer. Grünen-Fraktionschefin Ramona Pop sieht in dem Entscheid „einen klaren Auftrag an die Politik, die Privatisierung rückgängig zu machen und die unerträglich hohen Wasserpreise zu senken“. Frank Henkel, Fraktions- und Landesvorsitzender der CDU, erklärte, die Berliner zahlten einen „politischen Wasserpreis“, den der Senat „jederzeit um 25 Prozent“ senken könne.

Senat berät über Folgen des Volksentscheids

Am heutigen Dienstag will der Senat über die Folgen des Volksentscheids beraten, unter anderem auch die Strategie für einen Rückkauf der Anteile. Laut Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) will das Versorgungsunternehmen RWE dem Senat noch im Februar ein Verkaufsangebot unterbreiten. Für den zweiten privaten Anteilseigner, den französischen Veolia-Konzern, kommt hingegen „ein Verkauf der Anteile nicht infrage.“ Dagegen sei man bereit, über eine „Modernisierung der Verträge“ zu sprechen, sagte der Vorsitzende der Veolia-Geschäftsführung, Michel Kunnac.

Grünen-Fraktionschefin Pop warnte den Senat davor, weiterhin „im stillen Kämmerlein“ mit den Anteilseignern Veolia und RWE über einen Rückkauf der Anteile zu verhandeln. „Vor der Entscheidung des Bundeskartellamtes über die Höhe der Berliner Wasserpreise darf es keinerlei Zusagen des Senats geben.“ Sollte das Kartellamt die Wasserbetriebe zu niedrigeren Preisen zwingen, würde sich dies auch auf den Wert der Beteiligung niederschlagen. Das Bundeskartellamt kündigte an, bis zum Sommer erste Ergebnisse präsentieren zu wollen. Die Behörde hatte im vergangenen Jahr von einem „Anfangsverdacht“ überhöhter Wasserpreise in Berlin gesprochen. Seitdem läuft das „Missbrauchsverfahren“ gegen den Monopolisten.

Durch den Volksentscheid soll auch ein Gesetz in Kraft treten, wonach bisher unbekannte Bestandteile des Privatisierungsvertrages rückwirkend ungültig würden. Das ist möglicherweise nicht verfassungskonform. Innensenator Erhart Körting (SPD) nannte es aber „überflüssig, das Verfassungsgericht damit zu befassen“, da alle Verträge offengelegt seien.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false