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Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe könnte ein Fall für die Justiz werden.

© dpa

Teilprivatisierung: Klage gegen Wasservertrag bleibt fraglich

Die umstrittene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wird womöglich juristisch angegriffen. Grüne und Linke wollen ein sogenanntes Organstreitverfahren beim Berliner Verfassungsgericht unterstützen. Dennoch ist weiterhin offen, ob die Klage zustande kommt.

Was weder der erfolgreiche Volksentscheid vor zwei Jahren noch der Sonderausschuss des Parlaments von 2012 vermochten, kommt vielleicht doch: Die umstrittene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von 1999 wird juristisch angegriffen. Die Linksfraktion beschloss auf ihrer Sitzung am Dienstagnachmittag, ein „von allen Oppositionsfraktionen gemeinsam getragenes“ sogenanntes Organstreitverfahren beim Berliner Verfassungsgericht zu unterstützen. Die Piraten stimmten zwar dafür, aber unter Finanzierungsvorbehalt. Die Grünen fassten keinen Beschluss, weil sie noch zu viele offene Fragen sahen. Damit ist vorerst fraglich, ob eine Klage zustande kommt.

Geklärt werden soll, ob 1999 das Budgetrecht des Parlaments verletzt wurde, als bei der BWB-Teilprivatisierung den privaten Gesellschaftern RWE und Veolia Renditen ohne gesetzliche Grundlage garantiert wurden. Dieselbe Frage stellt sich nach Auskunft der Linksfraktion mit dem Rückkauf des RWE-Anteils im Oktober 2012 für gut 600 Millionen Euro. Der „Wassertisch“ hofft, das Vertragswerk im Nachhinein kippen und die Privaten ohne Zahlung aus den BWB drängen zu können. Bestärkt sieht er sich durch eine entsprechende Einschätzung des Verfassungsrechtlers Christian Kirchberg. Der würde die Klage nach Auskunft des „Wassertischs“ für 30 000 Euro betreiben. Als Kläger müsse allerdings mindestens eine Fraktion des Abgeordnetenhauses auftreten.

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