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Berlin: Wegen 150 Euro den Bekannten ermordet Drei Obdachlose zu

Haftstrafen verurteilt

Drei Obdachlose – ein Mann und zwei Frauen – sind am Mittwoch nachmittag wegen gemeinschaftlichen Raubmordes vom Landgericht Berlin zu Haftstrafen von acht bis elf Jahren verurteilt worden. Sie wurden schuldig gesprochen, am Silvesterabend des zu Ende gehenden Jahres 2004 einen 48-jährigen Bekannten aus Neukölln, der ihnen für eine Nacht Unterkunft gewährt hatte, wegen 150 Euro getötet zu haben.

Alle drei Angeklagten hätten das Geld gewollt und dafür getötet, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichtes. Sie hätten die Tat gemeinsam begangen, „so wie sie auch danach gemeinsam das Geld vertranken“. Von lebenslangen Strafen sah das Gericht ab, weil alle Angeklagten durch Alkohol erheblich in ihrer Hemmungs- und Steuerungsfähigkeit vermindert waren.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte die zu elf Jahren Haft verurteilte 49-jährige Frau „das Signal zum Angriff“ auf das Opfer gegeben. Sie hatte mehrfach mit einer Schnapsflasche auf den Kopf ihres Bekannten eingeschlagen und die anderen beiden mit den Worten: „Macht Ihr auch was!“ angetrieben.

Der 50-jährige Mann hatte daraufhin dem am Boden liegenden Opfer „mit Handkantenschlägen mehrfach rechts und links gegen den Hals geschlagen“ und gegen den Kopf getreten. Mit acht Jahren Haft wurde gegen ihn die mildeste Strafe verhängt. Er gilt auf Grund seiner geringen Intelligenz als „schwachsinnig“, wie das Gericht beim Urteilsspruch betonte.

Der Mann habe sich von den beiden Frauen während der Tat instrumentalisieren lassen und sei einem gruppendynamischen Prozess gefolgt, hieß es im Urteil. Abschließend hatte sich die zweite angeklagte Täterin, eine 32-jährige Frau, auf das schon bewusstlos am Boden liegende Opfer gekniet und „wie eine Furie“ mit zwei Messern auf den Mann eingestochen.ddp

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