Wegen Richterschelte : Justiz geht mit Buschkowsky hart ins Gericht

30.08.2011 18:15 Uhrvon
Heinz Buschkowsky muss zur Abwechslung mal einstecken. Foto: dpa
Heinz Buschkowsky muss zur Abwechslung mal einstecken. - Foto: dpa

Nach Ansicht der Berliner Justiz zeigt Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky ein "gestörtes Verhältnis zu Spielregeln des Rechtsstaats". Doch das lässt der nicht auf sich sitzen.

Fakten hemmen den Erzählfluss: Jetzt gibt es offenen Streit zwischen der Berliner Justiz und Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky, ob der SPD-Politiker den ironischen Spruch vielleicht zu wörtlich genommen hat. Voller Verve hatte sich Buschkowsky in der vergangenen Woche in einem „Bild“-Kommentar Teile der Berliner Richterschaft zur Brust genommen. Sie seien zu faul, Urteile zu schreiben. Er bezeichnete sie als „Schwachmaten“ und warf ihnen „Schlafmützigkeit“ vor. Buschkowsky hatte sich zuvor über ein Verfahren aufgeregt, das ein Richter trotz angeblich klarer Faktenlage und eindeutiger Zeugenaussagen eingestellt habe.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte nämlich einen Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes gegen eine Wirtin wegen des Ausschanks von Alkohol an Jugendliche nicht bestätigt.

Die Juristen kamen zu einer ganz anderen Darstellung und Bewertung des Sachverhalts als Buschkowsky, so dass Amtsgerichtspräsident Alois Wosnitzka gestern erklärte: Wer sich „wie Herr Buschkowsky als aktiver Politiker, ohne den Sachverhalt vorab aufzuklären, zu einer Art politischer Revisionsinstanz aufschwingt und sich dabei zu derart verbalen Entgleisungen hinreißen lässt, offenbart ein gestörtes Verhältnis zu den Spielregeln unseres Rechtsstaates“.

Bezug nehmend auf die Protokollführerin bei Gericht, eine Stellungnahme des Richters und die Akte schreibt das Amtsgericht, dass die Faktenlage zu dünn war und deswegen das Verfahren eingestellt wurde. Zudem sei der Prozessvertreter des Bezirksamtes Neukölln trotz Benachrichtigung nicht zu dem Verhandlungstermin erschienen. In dem Fall war eine 16-Jährige in Begleitung eines jungen Mannes im Januar nachts von einem Mitarbeiter des Bezirksamtes betrunken an einer Bushaltestelle aufgefunden worden. Vorher waren beide bei einer Geburtstagsfeier in einem Café gewesen. Laut Angabe des Gerichts konnten beide Zeugen während der Verhandlung nicht sagen, wer ihnen den Alkohol gegeben hat. Auch der Bezirksamtsmitarbeiter sei nicht in dem besagten Lokal gewesen.

Auch am Dienstag widersprach Buschkowsky den Angaben des Gerichts und warf seinerseits dem Amtsgerichtpräsidenten Falschinformation vor. Er berief sich auf eine „Prozessbeobachterin“, wonach die Jugendliche ausgesagt habe, „dass sie die Getränke aus der Karte beim Kellner bestellt und sie auch von diesem bekommen hat“. „Es ist bedauerlich, dass die Justiz durch verschleiernde Erklärungen versucht, die Schuld an der Einstellung des Verfahrens dem Bezirksamt Neukölln zuzuschieben“, sagte Buschkowsky.

Direkt nach der Richterschelte des Bürgermeisters hatte sich Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) empört über die „Entgleisung“ ihres Genossen gezeigt und eine Entschuldigung bei der Richterschaft zu gefordert. Dafür sah Buschkowsky keinen Grund.

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