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Wegen Verunglimpfung: Früherer Stasi-Oberst wird zu Geldstrafe verurteilt

Ein ehemaliger Stasi-Oberst hatte den 1952 in der DDR zum Tode verurteilten Johann Burianek einen "Banditen" genannt. Das Landgericht bestätigte nun ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten: 1200 Euro Geldstrafe wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Der frühere Oberstleutnant des Ministeriums für Staatssicherheit Wolfgang Schmidt darf nach einem Urteil des Berliner Landgerichts das 1952 in der DDR hingerichtete Mitglied der „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“ Johann Burianek nicht als „Banditen“ und „Angehörigen einer terroristischen Vereinigung“ bezeichnen. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom September vergangenen Jahres, das Schmidt wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt hatte. Gegen dieses Urteil hatte der Beklagte Berufung eingelegt, die nun vom Landgericht verworfen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Schmidt Revision eingelegt hat. Er ist Aktivist des MfS-Insiderkomitees, einer Organisation einstiger MfS-Offiziere.

Burianek, damals Kraftfahrer im VEB Secura in Ost-Berlin, hatte sich 1951 als 37-Jähriger von der „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“ anwerben lassen. Er ermittelte und erkundete unter anderem Brücken für geplante Sabotageaktionen, schleuste westliche Schriften in den sowjetischen Sektor ein und war maßgeblich an Brandanschlägen gegen die Weltfestspiele beteiligt. Am 5. März 1952, kurz nach einem gescheiterten Anschlag auf eine S-Bahn-Brücke in Berlin-Spindlersfeld, wurde Burianek festgenommen. Am 25. Mai 1952 wurde er in einem Schauprozess vom Obersten Gericht der DDR unter dem Vorsitz von Hilde Benjamin zum Tode verurteilt. Es war das erste Todesurteil dieses Gerichts. Am 2. August 1952 wurde es in Dresden vollstreckt.

Im Jahr 2005 wurde das Urteil vom Berliner Landgericht unter Verweis auf die „gravierende Missachtung elementarer materieller Vorschriften“ des Strafprozesses für rechtsstaatswidrig erklärt, Burianek wurde rehabilitiert. Wegen der Äußerungen Schmidts über Burianek auf der Internetseite des MfS-Insiderkomitees hatte der Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, Anzeige erstattet. Bereits 2009 war Schmidt zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er Knabe als „Volksverhetzer“ bezeichnet hatte.

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