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Berlin: Weil der Kredit drückte: Polizist stahl Steine für den Garten

41-jähriger Beamter zu 1750 Euro Geldstrafe verurteilt

Überflüssig war er geworden, der schöne Fußweg. Für Kunden hatte man ihn einst angelegt, damit sie vom Parkplatz aus bequem in den Supermarkt gelangen konnten. Doch das Einkaufscenter an der Industriebahn in Weißensee hielt sich nicht, wurde längst stillgelegt. Nur ab und zu kam noch jemand eher zufällig vorbei. Wie beispielsweise der Polizeiobermeister Andreas B. Als er den mit roten Betonsteinen gepflasterten Weg sah, dachte er an seinen Garten in Mahlsdorf. Andreas B. konnte nicht widerstehen.

Mit dem Diebstahl von insgesamt 30 Pflastersteinen aber hat er sich einen ziemlichen Klotz ans Bein gebunden. Mit hängendem Kopf stand der 41Jährige nun vor dem Amtsgericht Tiergarten. Die Sache war ihm sichtlich peinlich. „Sonst sitze ich als Zeuge hier“, murmelte der Beamte und gestand ohne zu zögern den Klau.

An zwei Nachmittagen im Sommer letzten Jahres hatte er zugelangt, jeweils 15 Steine abtransportiert. Weil er für sein Haus einen so großen Kredit aufnehmen musste und auf diese Weise ein bisschen sparen wollte. „Ich weiß, dass ich da einen Fehler gemacht habe“, sagte der Beamte. Die Steine seien für sein Häuschen gewesen. „Die lagen da so rum.“ Zunächst aber wurden sie dreist ausgebuddelt – ob vom Polizisten oder einem Unbekannten, blieb im Prozess offen. Wie auch die Frage, ob er zum Zeitpunkt der Tat im Dienst war. Fest aber steht: B. war beim Abtransport beobachtet worden. Die Anzeige führte auch zu einem Disziplinarverfahren, das aber noch nicht abgeschlossen ist. „Wahrscheinlich können Sie nun kein Polizeihauptmeister werden“, prophezeite der Staatsanwalt, und der Angeklagte nickte schuldbewusst. Die Richterin verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 35 Euro. „Kein Steinchen mehr für den Vorgarten!“, warnte die Richterin. „Solche Dummheiten gefährden Ihre Existenz.“

Wie auch im Falle von drei Polizisten, die eine bei ihnen abgegebene Brieftasche gemeinsam geplündert hatten. Die Beute aus der Fundsache betrug insgesamt 215 Euro. Als der Schwindel aufflog, wurden die geständigen Polizisten sofort vom Dienst suspendiert - bei gekürzten Bezügen. Vor wenigen Wochen verhängte das Amtsgericht Geldstrafen bis zu 6750 Euro. Selbst für die Verteidiger stand fest, dass den drei Beamten zu „99,9 Prozent“ die Entlassung droht. In der Regel aber muss sich die Justiz mit Polizisten beschäftigen, denen Körperverletzung im Amt vorgeworfen wird. K. G.

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