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Berlin: Welche Radwege trifft es als nächstes?

Im Prinzip jeden – wenn sich ein Kläger findet. Bislang hat sich der Senat nicht durchringen können, die Benutzungspflicht gänzlich aufzuheben.

Im Prinzip jeden – wenn sich ein Kläger findet. Bislang hat sich der Senat nicht durchringen können, die Benutzungspflicht gänzlich aufzuheben. Juristisch hat das Land keine Chance, so wurde auch auf Berufung nach der ersten Entscheidung 2000 verzichtet. Berlin bekommt jetzt die Quittung für das Vorgehen von 1998: Denn mit der Änderung der StVO war verbunden, dass benutzungspflichtige Radwege Mindeststandards genügen müssen. Doch der Senat erließ pauschal eine Ausnahmegenehmigung – in Berlin war fast kein einziger Radweg breit genug. Ha

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