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Berlin: Wenig Hoffnung auf Hilfe vom Bund

Berlins Gang zum Bundesverfassungsgericht bringt wohl nureine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs CDU und FDP entscheiden vor der Sommerpause über eine neue Klage gegen den Landesetat

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Klage Berlins auf Sanierungshilfen des Bundes wird möglicherweise erfolglos bleiben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe strebt angeblich ein Urteil an, aus dem Berlin keinen direkten Leistungsanspruch ableiten kann – anders als Bremen und das Saarland, deren Haushaltsnotlage 1992 anerkannt wurde und die vom Bund zehn Jahre lang hohe Sonderzuwendungen erhielten.

Nach Informationen aus Juristenkreisen ist eher mit einer Grundsatzentscheidung zur Neuordnung des gesamten Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern zu rechnen. Dabei könnte Berlin als Hauptstadt eine Sonderrolle zuerkannt werden, die sich finanziell positiv auswirkt. Diese Einschätzung spielte gestern bei einem vertraulichen Treffen der Fraktionschefs Nicolas Zimmer (CDU) und Martin Lindner (FDP) mit dem Rechtswissenschaftler Michael Kloepfer eine wichtige Rolle. Der Jura-Professor von der Humboldt-Universität hat im Auftrag der Opposition die Erfolgsaussichten einer neuen Verfassungsklage gegen den Berliner Landeshaushalt geprüft.

In diesem Zusammenhang sollte Kloepfer klären, ob eine solche Klage vor dem Landesverfassungsgericht negative Auswirkungen auf das Verfahren in Karlsruhe haben könnte. Dem Vernehmen nach schätzt Kloepfer dieses Risiko gering ein. Er hält es wohl auch für „überwiegend wahrscheinlich“, dass der Berliner Doppelhaushalt 2004/05 vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin keinen Bestand haben würde.

Die Oppositionsfraktionen CDU und FDP wollen spätestens am 17. Juni entscheiden, ob sie gegen den Doppeletat vor Gericht ziehen. Zimmer und Lindner blieben nach dem Treffen mit Kloepfer wortkarg. Sie wollten der Meinungsbildung in ihren Fraktionen nicht vorgreifen. „Aber niemand will Berlin aus rein parteipolitischem Interesse einen Schaden zufügen“, versicherte der FDP-Fraktionsvorsitzende Lindner. Sowohl bei der Union wie bei den Liberalen gibt es Befürworter und Gegner einer neuen Verfassungsklage.

Am 15. Juni wird Kloepfer seine Expertise den Christ- und Freidemokraten in getrennten Fraktionssitzungen vorstellen. Der Rechtswissenschaftler, Forschungsschwerpunkt Umwelt- und Technikrecht, hatte die Opposition schon im vergangenen Herbst juristisch vertreten, als der Haushalt 2002/03 für verfassungswidrig erklärt wurde. Daraufhin musste die rot-rote Koalition die Haushaltsberatungen für 2004/05 unterbrechen und verfassungsrechtlich haltbare Begründungen für alle Einnahmen und Ausgaben finden.

Die hohe Neuverschuldung, die weit über den Investitionsausgaben liegt, wird jetzt mit der Haushaltsnotlage Berlins begründet. CDU und FDP war das nicht genug; die Grünen unterstützen eine neue Klage nicht.

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