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POSITION: Weniger Aktionismus, mehr Strategie

Im Kampf gegen den Rechtsextremismus zählt nicht das schnelle Geld

Es ist immer dasselbe Ritual: Kommt es zu einer rechtsextremistisch motivierten oder motiviert scheinenden Straftat, die großes Medieninteresse hervorruft, wie nun die Hetzjagd auf Inder in Mügeln, fließt das Geld. Manchmal habe ich in der Vergangenheit den Eindruck gewonnen, dass man nach Verkündung des Geldsegens krampfhaft nach geeigneten Empfängern suchte. Auch scheinen mir diejenigen bevorzugt zu werden, die zu suggerieren verstehen, eine sogleich sichtbare Wirkung erzielen zu können.

Andererseits ist es trotz der seit langem bekannten Bedrohung durch den Rechtsextremismus immer noch schwer, Geld für Gegenmaßnahmen zu beschaffen, die einer längerfristigen Finanzierung bedürfen und auch nicht sofortige Erfolge versprechen. Dazu zählen etwa Forschungsvorhaben, die uns wissenschaftliche Erkenntnisse zur Optimierung von Repression und Prävention verschaffen.

Ein Beispiel: Um günstige Voraussetzungen für derartige wissenschaftliche Untersuchungen zu schaffen, führe ich bei meiner Behörde seit 1998 eine Liste von Gewalttaten gegen Personen, denen nach justizieller Erkenntnis eine rechtsextremistische, fremdenfeindliche oder antisemitische Motivation zugrunde lag. Erst die amtierende brandenburgische Justizministerin Beate Blechinger hat den Wert dieser Liste erkannt und eine wissenschaftliche Untersuchung der Gründe für das Gelingen oder Scheitern von Bewährungszeiten bei jungen Gewalttätern gefördert. Eines der Ergebnisse besteht darin, dass die intensive Betreuung in den ersten drei Monaten der Bewährungszeit von besonderer Bedeutung ist und der Verbleib in den Gruppen, aus denen heraus derartige Gewalttaten meistens begangen werden, eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit begründet. Daher sollte eine Bewährungsauflage, bestimmte Kontakte künftig zu meiden, strenger überwacht werden und ihre Nichtbeachtung zum Widerruf der Bewährung führen.

Aber nicht nur in einer praxisorientierten Forschung scheint mir das Geld im Kampf gegen den Rechtsextremismus gut angelegt zu sein, sondern auch in Erinnerungs- und Gedenkstätten, deren Besuch fester Bestandteil der Lehrpläne sein sollte. Denn die Vermittlung des der Immunisierung gegen den Rechtsextremismus dienenden Stoffes gelingt mittels einer wohl durchdachten Museumspädagogik besser als in den Schulen selbst, wo der Erfolg zu sehr von den Fähigkeiten der einzelnen Lehrer abhängt.

Daher würde ich mir wünschen, dass die Mittel zur Verfügung gestellt werden, dass etwa Schüler aus Brandenburg oder Schleswig-Holstein die „Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte“ in Rastatt oder das Schloss Hambach besuchen können, wo sie über das Hambacher Fest vor 175 Jahren, die Geburtsstunde unsere Demokratie, informiert werden. Andererseits könnte Schülern aus Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz in Halbe, wo sich die größte deutsche Kriegsgräberstätte im Inland befindet, der Irrsinn des rechtsextremistischen „Heldengedenkens“ vor Augen geführt werden. Leider ist der Bestand der dortigen „Denkwerkstatt“ aber noch nicht finanziell gesichert.

In Brandenburg/Havel steht die angemessene Unterbringung der zur Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten gehörenden „Dokumentationsstelle Brandenburg“ noch aus. Dort erfolgten nicht nur die ersten Euthanasiemorde mit dem erstmaligen Einsatz einer Gaskammer durch das NS-Regime. Dessen wichtigste Hinrichtungsstätte neben Berlin-Plötzensee befand sich zudem in der dortigen Haftanstalt, die später zur größten der DDR für politische Gefangene wurde. Damit ließe sich in einer „Dokumentationsstelle Brandenburg/Havel“ Schülern eindringlich vermitteln – und das scheint mir immer notwendiger –, dass man die SED-Diktatur mit der NS-Diktatur zwar vergleichen, aber keinesfalls gleichsetzen darf.

Mein Appell geht also dahin, nicht aktionistisch Geld dorthin fließen zu lassen, wo sich gerade wieder einmal eine rechtsextremistische Gewalttat ereignet hat, sondern die finanziellen Mittel strategisch einzusetzen, auch wenn dadurch keine sofort vorzeigbaren Ergebnisse erzielt werden können.

Erardo Rautenberg ist Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg.

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