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Berlin: Weniger Kleidergeld für Sozialhilfeempfänger

Im Sozialbereich werden die Senatszuschüsse zur BVGKarte für Sozialhilfeempfänger von jährlich 17 Millionen Euro gestrichen. Statt des Eigenanteils von 20 Euro müssen Sozialhilfeempfänger künftig rund 38 Euro für die ermäßigte Monatskarte zahlen.

Im Sozialbereich werden die Senatszuschüsse zur BVGKarte für Sozialhilfeempfänger von jährlich 17 Millionen Euro gestrichen. Statt des Eigenanteils von 20 Euro müssen Sozialhilfeempfänger künftig rund 38 Euro für die ermäßigte Monatskarte zahlen. Der Senat will demnächst mit der BVG über ein billigeres Angebot verhandeln. Außerdem wird das Kleidergeld für Sozialhilfeempfänger von bis zu 390 Euro auf das Hamburger Niveau von 277 Euro im Jahr gesenkt. Damit sollen 3,7 Millionen Euro pro Jahr gespart werden. Die Weihnachtsbeihilfe von 63 Euro wird nicht gestrichen, der Regelsatz von 293 Euro pro Sozialhilfeempfänger bleibt. Die Entgelte für Betreuungsleistungen der Wohlfahrtsverbände wie Eingliederungshilfen werden um bis zu sieben Prozent gesenkt. sib

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