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Berlin: Wenn der Vermieter dreimal zuschlägt

Bewährungsstrafe für 45-Jährigen, der im Streit um defekten Warmwasserboiler die Mieterin angriff

Es zieht kein Frieden ein im Haus Raumerstraße 33 in Prenzlauer Berg. Mieter, die nicht zur Familie oder zum Freundeskreis von Eigentümer Stavros D. gehören, bleiben nicht lange. Inzwischen stehen die meisten Wohnungen leer. Manche Mieter räumten das Feld mit körperlichen Blessuren, denn Stavros D., der das Haus vor elf Jahren kaufte, ist ein Mann der deutlichen Gesten: Der 45-Jährige wurde bereits 1993 und 1996 verurteilt, weil er unliebsame Mieterinnen attackiert hatte. Gestern saß er wieder vor dem Amtsgericht Tiergarten. Er soll seine Mieterin Eun-Joo H. mit Schlägen zur Kündigung gezwungen und einen Freund der Frau verprügelt haben. Der Anwalt der Nebenklägerin sagte, Stavros D. habe sich „wie ein kleiner Diktator in seinem Haus“ aufgeführt.

Der Angeklagte gab mit sanfter Stimme an, er sei Schriftsteller. Er sagte auch, dass er versucht habe, „ein herzliches Verhältnis zu den Mietern aufzubauen“. So sei es auch bei der 26-jährigen H. gewesen. Doch bald nach ihrem Einzug im Februar 2002 war Vermieter D. leicht angesäuert. „Oft war ein Hund in der Wohnung, hinterließ Häufchen im Hinterhof.“ Sechs Wochen nach ihrem Einzug war es ganz aus. „Sie machte einen angeblich kaputten Warmwasserboiler zur tragischen Geschichte“, ereiferte sich der Angeklagte. „Aber die Wasserversorgung ist nicht Sache des Strafgerichts.“

Im Juni 2002 kündigte Frau H. an, die Miete zu mindern. Daraufhin soll D. die Frau im Hausflur abgepasst, bespuckt, beschimpft und mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen haben. „Sie wurde nicht malträtiert, sie hat jedoch denunziatorisch um Hilfe gerufen, um mich in eine ganz bestimmte Situation zu bringen“, regte D. sich auf. Er werde immer wieder von Mietern kriminalisiert, schluchzte er. Und fast kreischend warf er der Justiz vor, sie beteiligt sich auch noch daran.

Der Richter regte ein Rechtsgespräch an. Er ahnte, dass sich der Prozess über Tage hinziehen könnte. Nach einer Unterredung mit seinem Anwalt Rolf Bossi gab D. zumindest die Attacke gegen einen Freund von Eun-Joo H. zu. Er hatte den Mann zu Boden geworfen und auf ihn eingetreten. D. erklärte: „Ich möchte mich entschuldigen, falls ich mich nicht unter Kontrolle hatte.“

Den ersten Punkt der Anklage stellte der Richter ein. Weil er verhindern wollte, dass sich Zeugen des Angeklagten wie in früheren Prozesses ein Verfahren wegen Falschaussage einhandeln könnten, weil er eine „Befriedung der Situation“ erreichen wollte. Wegen Körperverletzung wurde gegen den Griechen Stavros D. eine Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung verhängt. Außerdem muss er seiner ehemaligen Mieterin H. ein Schmerzensgeld in Höhe von 1 200 Euro zahlen.

Kerstin Gehrke

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