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Berlin: Wenn er mit Kätzchen lockte, kamen die Kinder arglos mit

26-Jähriger wegen schweren Missbrauchs von sieben Mädchen vor Gericht

Von kleinen Kätzchen auf einem Dachboden erzählte der freundliche Fremde. Und fragte: „Willst du mir beim Füttern helfen?“ Mit dieser Masche weckte der junge Mann die natürliche Neugier der Mädchen. In seinen Verstecken fiel der Sexualtäter sofort brutal über seine Opfer her. Der Kinderschänder, der drei Jahre lang in Kreuzberg und Neukölln sein Unwesen trieb und nach dem vergeblich mit einem Phantombild gesucht wurde, soll Frank H. gewesen sein. Seit gestern muss sich der 26-Jährige wegen schweren Missbrauchs und Vergewaltigung von insgesamt sieben Mädchen vor dem Berliner Landgericht verantworten.

Die Mädchen waren acht, neun oder zehn Jahre alt. Frank H. soll sie jedes Mal auf der Straße oder im Bus angesprochen haben. Immer mit der Kätzchen-Geschichte. Im Juni 1999 kam es laut Anklage zum ersten Übergriff, im März 2000 zum zweiten, im vergangenen Jahr soll er fünf Mädchen in die Falle gelockt haben. Manchmal geschah es in einem Keller, meistens auf Dachböden. Wehrten sich die Opfer, soll er ein Messer gezogen oder gedroht haben, ihnen das Genick zu brechen. Fast immer soll er den Mädchen die Augen verbunden und sie geknebelt haben.

Am 3. September vergangenen Jahres wurde der Angeklagte gefasst. Eine Frau hatte ihn am Wildenbruchplatz in Begleitung eines Kindes gesehen. Die Szene schien ihr verdächtig. Acht Monate zuvor war ein Mädchen auf dem Dachboden ihres Hauses vergewaltigt worden. Die Frau alarmierte ihren Sohn, bat ihn, auf dem Boden nachzusehen. Bewaffnet mit einer Stange überraschte dieser den Sexgangster. H. ließ von dem Mädchen ab, das mit verbunden Augen auf einer Matratze lag, und floh. Zwei Stunden später wurde er festgenommen.

Frank H. ist gelernter Stahlbetonarbeiter. In einem etwas zu eng sitzenden Jackett saß er auf der Anklagebank, wirkte wie ein großer, artiger Schüler. Zunächst sprach sein Verteidiger. Der Anwalt beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit während der gesamten Aussage von H. Doch der Staatsanwalt, der in Frank H. einen gefährlichen Hangtäter sieht und eine Sicherungsverwahrung anstrebt, widersprach: „Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, was passiert ist. Es geht um schwere Taten, die die Öffentlichkeit sehr beunruhigt haben.“ Die Richter stimmten dem Ankläger im Wesentlichen zu. Voraussichtlich am Freitag wird sich Frank H. zu den Vorwürfen äußern.

Kerstin Gehrke

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