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WENN TÄTER REDEN: Kronzeugenregelung: Anreiz zum Verrat

Im September 2009 trat in Deutschland eine neue Kronzeugenregelung in Kraft. Bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen, kann demnach ein Richter die Strafe mildern oder ganz von ihr absehen.

Bis 1999 galt noch das zehn Jahre zuvor eingeführte Kronzeugengesetz, dass vor allem für Fälle von kriminellen oder terroristischen Vereinigungen gedacht war. Darüber hinaus gibt es die „Kleine Kronzeugenregelung“ für Geldwäsche und Betäubungsmittelvergehen. „Der Staat muss nicht nur für eine angemessene Bestrafung der Täter sorgen, sondern er hat auch den verfassungsrechtlichen Auftrag, gerade schwere Straftaten aufzuklären und zu verhindern“, sagte die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Von Strafe absehen darf das Gericht nur, wenn der Täter im konkreten Fall – ohne die Strafmilderung – keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bekommen hätte. jra

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