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Baustelle hinterlassen. Der gekündigte BER-Chef fordert sein Gehalt bis zum regulären Ende des Vertrags. Foto: dpa/ Carstensen

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Berlin: Wer wird Millionär? Vielleicht der frühere BER-Chef

Schwarz klagt auf Fortzahlung seiner Bezüge. Am 31. Oktober ist Eröffnung – der Verhandlung.

Berlin – Im Januar wurde er beurlaubt, im Juni schließlich gekündigt: Rainer Schwarz, der langjährige frühere Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg. Er gilt als Hauptverantwortlicher für das BER-Fiasko. Jetzt hat der 56-Jährige eine – erwartete – Klage beim Berliner Landgericht eingereicht. Damit will Schwarz, der für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war, die Fortzahlung seiner Bezüge erreichen.

„Der Rechtsstreit ist anhängig, er wird am 31. Oktober 2013 verhandelt“,sagte Gerichtssprecher Ulrich Wimmer am Dienstag. Eine Summe wollte er nicht nennen. Es geht aber offenbar um rund 1,8 Millionen Euro, die Schwarz (bisheriges Jahresgehalt 355 000 Euro plus 178 000 Euro Altersvorsorge plus Dienstwagen) bis zum regulären Ende des Vertrages 2016 zustehen könnten.

Der Flughafen hatte den damaligen Manager noch unter Aufsichtsratschef Matthias Platzeck (SPD) im Sommer fristlos gekündigt. Ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMBG und einer weiteren Kanzlei hatte Schwarz attestiert, dass er im Zusammenhang mit zwei verschobenen Eröffnungen des BER sein Pflichten verletzt haben soll. Schwarz habe, so die Gutachter, bereits bei der 2010 verkündeten Absage der Eröffnung zum 31.Oktober 2011 gegen seinen Vertrag verstoßen: Trotz Hinweisen auf Rückstände sei nur ein Puffer von sieben Monaten gewährte worden, was bereits damals absehbar zu wenig gewesen sein soll. Und vor der Absage der nächsten Eröffnung zum 3. Juni 2012 war Schwarz demnach bereits seit März schriftlich von den Projektcontrollern informiert, dass der Termin nicht zu halten sei. Darüber, so ebenfalls die Begründung für seine fristlose Kündigung, sei der Aufsichtsrat nicht informiert worden. Als die Eröffnung damals kurzfristig am 8. Mai 2012 abgesagt wurde, begründeten alle Beteiligten diesen Schritt allein mit Problemen der nicht funktionsfähigen Brandschutzanlage. Nach dem inzwischen vorliegenden Bericht des Technik-Geschäftsführers Horst Amann, der 60 000 Baumängel aufzählte, und Aussagen des jetzigen BER-Chefs Hartmut Mehdorn war an eine Eröffnung nicht einmal zu denken.

Der Zivilprozess vor dem Berliner Landgericht um die Bezüge von Schwarz hat eine Besonderheit. „Es findet als Urkundenprozess statt“, sagt Gerichtssprecher Wimmer. Dies bedeute, dass strittige Dinge allein mit Urkunden bewiesen werden können und Zeugenaussagen nicht möglich seien. Dies diene der Beschleunigung des Verfahrens. Darauf hat dem Vernehmen nach Schwarz gedrängt, der offensichtlich Interesse an der zügigen Zahlung der Abfindung hat. In solchen Urkundenverfahren sind allerdings Nachverfahren mit Zeugenanhörungen durchaus üblich, so dass sich Urteile noch einmal drehen können.

Beim dem Prozess wird es indirekt auch um die Rolle und Verantwortung des Aufsichtsrates unter dem damaligen Vorsitzenden Klaus Wowereit gehen. Denn Schwarz hat sich abgesichert. Nach Angaben der „Bild“-Zeitung unter Berufung auf das Gutachten für die fristlose Kündigung von Schwarz, habe der frühere Flughafenchef vertrauliche Sachstandsberichte der Projektsteuerer WSP/CBP, die Hinweise auf Risiken und Rückstände enthielten, für „Hintergrundgespräche“ mit Wowereit genutzt. Wie es am Dienstag aus Aufsichtsratskreisen hieß, sichern sich auch die Gutachter ab, auf deren Prüfung sich der Rauswurf von Schwarz stützt: Wenn es über die Unterlagen hinausgehende etwa mündliche Informationen von Schwarz an Aufsichtsratsmitglieder gegeben habe, wäre die juristische Lage eine andere, hieß es.

Die Flughafengesellschaft wollte keinen Kommentar abgeben – wegen des laufenden Verfahrens, wie ein Sprecher erklärte.

Thorsten Metzner

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