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© Thilo Rückeis

Werbung: Großplakate dürfen nur noch sechs Monate hängen

Werbetafeln an Berliner Baustellen müssen künftig genehmigt werden und "stadtverträglich" sein. Damit dürfte sich in Zukunft mancher Streit um den Missbrauch öffentlicher Flächen vermeiden lassen.

Die Sanierung der Siegessäule im Tiergarten wird für den Senat zur Probe aufs Exempel: Die Pläne fürs Aufhübschen der Goldelse werden zwar erst am kommenden Montag von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgestellt – aber dem Vernehmen nach will sich das Land bei deren Sanierung an die gestern beschlossene neue Bauordnung halten und auch das „Verunstaltungsgebot“ beachten. Hinter dem sperrigen Namen verbergen sich die neue Regeln für den Umgang mit der teils bunten, teils schrillen Werbung auf den Großbaustellen der Stadt. „Victoria“ wird deshalb wohl eher dezent verkleidet, die rund 67 Meter hohe Säule ebenso. Und das Motiv der Werbung soll ausgewählt sein, dem Wahrzeichen angemessen, wie es heißt.

Ein grundsätzliches Verbot von Werbung bringt die Gesetzesnovellierung nicht. Wer Plakate aufhängen will, braucht dafür aber eine Genehmigung. Außerdem steht in dem Gesetz, dass großflächige Werbung „stadtverträglich“ sein muss. Aber auch wenn das sicher gestellt ist, werden Genehmigungen für die Plakate auf den vielen Berliner Bauzäunen nur noch zeitlich befristet erteilt: für allerhöchstens sechs Monate.

„Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich zu Recht durch zu viel großflächige Werbung an zentralen Orten der Stadt gestört“, sagte die Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer, die die Feder führte bei der Novellierung des Gesetzes. Zuletzt hatte die Verhüllung des Charlottenburger Tores mit dem nach Angaben der CDU „größten Wahlplakat Deutschlands“ für Ärger gesorgt. Der Bezirk nannte diese Parteienwerbung rechtswidrig. Und sogar der Landesrechnungshof hatte sich wiederholt mit der Vergabe von Werbeflächen beschäftigt.

Zurzeit hängen Großplakate am Leipziger und Potsdamer Platz. Gemunkelt wird, die Arbeiten an den Neubauten gingen dort nur deshalb so langsam voran, weil die Einnahmen aus den Plakaten die Finanzierung der Sanierung erleichtern. Auch die Sanierung des verhüllten Brandenburger Tores hatte sich hingezogen.

Doch das ist bald vorbei. Gestern nahm der Senat den „Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner Denkmalschutzgesetzes“ zur Kenntnis. Nun müssen der Ältestenrat und das Abgeordnetenhaus dem Regelwerk zustimmen. Bis Ende des Jahres könnte es dann in Kraft treten, heißt es.

Die neue Bauordnung für Berlin erleichtert auch Investitionen in den Klimaschutz: Wer die Außenwand eines Altbaus mit wärmedämmenden Platten verkleiden will, muss sich dazu nicht mehr mit der Bauaufsicht abstimmen. Dies gilt für Gebäude mit einer Höhe von maximal 22 Metern, bei denen nachträglich „Maßnahmen zur Energieeinsparung“ ergriffen werden.

Die Novellierung der Bauordnung hat auch das Aus für zahlreiche Müllschlucker zur Folge. Wenn sie keine Trennung der Abfallsorte ermöglichen, müssen sie bis Ende des Jahres 2013 stillgelegt werden. Damit dürften die meisten Abfallschächte in Hochhäusern von dem Verbot betroffen sein. Der Senat verweist hier auf die im Abfallrecht verankerte „Trennpflicht“ Ralf Schönball

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