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Die Ordnungsämter haben während der Wintermonate besonders viel zu tun. Parkzettel unter den verschneiten Windschutzscheiben zu erkennen, dürfte deutlich schwerer fallen.

© dpa

Update

Wetter: Neuschnee macht S-Bahn und Ordnungsämtern zu schaffen

Die S-Bahn hat ein Problem mit Schneematsch, der sich an Türen festsetzt. Der Neuschnee bereitet auch Winterdiensten und Ordnungsämtern viel Arbeit. Viele säumige Hausbesitzer müssen mit Anzeigen rechnen.

Durch den Neuschnee ist es am Mittwochmorgen im Zugverkehr zu Verspätungen gekommen. Probleme gab es vor allem in den Bereichen Cottbus/Görlitz und am Berliner Ostbahnhof. Aufgrund eines Unfalls musste auch die Strecke Berlin-Magdeburg gesperrt werden. Hier wurde ein Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Groß Kreutz und Brandenburg/Havel eingerichtet.

Von den Verspätungen bei der S-Bahn war insbesondere der Verkehr auf dem Berliner Ring betroffen. Probleme bereite vor allem der Schneematsch, der sich in den Türbereichen absetze, sagte ein Sprecher. Dieser müsse von Enteisungsteams beseitigt werden, damit die Türen einwandfrei schließen.

Der Straßenverkehr läuft nach Auskunft der Polizeipressestelle vom frühen Mittwochmorgen "absolut geschmeidig". Bis 9 Uhr gab es 54 Unfälle und damit weniger als im Durchschnitt. Doch auf den Gehwegen macht eine dicke Schneedecke den Gang zur Schule, Kita und zur Arbeit oder auch nur zum Bäcker und Zeitungsladen wieder zur Mutprobe. Vor allem dann, wenn man nicht ganz so geschmeidig unterwegs ist wie ältere oder behinderte Menschen oder auch nur Väter oder Mütter mit dem Kinderwagen.

Gemischte Winterdienst-Bilanz im Stadtgebiet

Damit Berlins Fußgänger nicht im Schnee stecken bleiben, müssen Grundstückseigentümer selbst vor ihren Häusern den Gehweg räumen oder aber einen Winterdienst beauftragen. Darauf wird in Berlin nach dem Eischaos des letzten Winter diesmal verstärkt geachtet. Am frühen Mittwochmorgen tat sich vor vielen Häusern tatsächlich schon wieder was. Es wurde geschippt, gefegt und allerlei mechanisches Besengerät in Anschlag gebracht. Zum Beispiel in der Hohenstaufenstraße in Schöneberg, vor dem U-Bahnhof Mendelssohn-Bartholdy-Park und in der Bernburger Straße in Kreuzberg war um kurz vor sieben Uhr schon fleißig geräumt worden.

Anderswo aber geschah wieder einmal nichts. In der Hermannstraße in Neukölln zum Beispiel war zwischen Herrfurthstraße und U-Bahnhof Boddinstraße nur vor einem einzigen Haus eine Schneise in den Schnee gefegt worden. Auch die Gehwege in der Herrfurthstraße selbst präsentierten sich noch durchgehend weiß.

Wenn sich das im Laufe des Morgens nicht ändert, könnten dort schon bald die freundlich, aber bestimmt auftretenden Mitarbeiter des Ordnungsamtes vorbeischauen. Wer nicht bis sieben Uhr geräumt hat, riskiert ein Bußgeld (siehe unten). Doch auch praktisch ist es besser, schnell zu räumen: Wenn der Neuschnee einmal festgetreten ist, reicht der Besen - auch der mechanische - nicht mehr. Eine Eisfläche entsteht - für Fußgänger gefährlich und für den Räumdienst umso schwerer zu beseitigen.

Um zu sehen, wie die Ordnungsämter vorgehen, haben wir uns den Mitarbeitern bei ihrer Arbeit angeschlossen.

Unterwegs mit dem Ordnungsamt

Dick eingepackt, das Klemmbrett mit den Protokollbögen unterm Arm, steht Claudia W. vom Ordnungsamt Treptow mit ihrer Kollegin Liliane S. im Schnee. Tatort Marientalerstraße. Mehrere Hausbesitzer sollen die Schneemassen vor ihren Türen nicht beseitigt haben. Zur Kontrolle sind die beiden Ordnungshüterinnen vorbeigefahren. „Die Beschwerde kam heute morgen durch einen Anwohner rein“, sagte S. Im schlimmsten Fall droht den Hausbesitzern nun eine Anzeige und die Kostenübernahme des BSR-Winterdienstes.

„Zwei bis drei Zentimeter festgetretener Schnee. Das Granulat ist herübergetragen worden“, stellt W. fest. Sie und ihre Kollegin wollen ihren Nachnamen nicht nennen, weil sie im Bezirk leben und Ärger vermeiden wollen. Die zierliche Ordnungshüterin macht Kreuzchen in ihrem Protokollbogen, während ihre Kollegin Beweisfotos von mehreren Seiten des Hauseingangs macht.

Seit das überarbeitete Straßenreinigungsgesetz Anfang November in Kraft getreten ist, habe sich die Arbeitsstruktur in ihrem Team verändert, sagen die Frauen. „Dadurch, dass die Haftbarkeit klarer formuliert ist, können wir besser dokumentieren und die Zuständigen besser ansprechen.“ Jedoch müssten sich die Abläufe noch vollständig einspielen. „Effektiv setzen wir das Gesetz ja auch erst seit zwei Wochen um“, sagt W. Morgens kämen sie derzeit mit dem Anzeigen schreiben kaum hinterher.

Auf der Patrouille stimmen sich die beiden Kolleginnen eng ab. Entscheiden beispielsweise gemeinsam, welchem Hausbesitzer sie gleich eine Anzeige schreiben und welchem sie eine Art letzte Warnung geben. Nach dem neuen Gesetz haften nun allein die Grundstücksbesitzer für eventuelle Schäden und können die Verantwortung nicht mehr auf eine Winterdienstfirmen übertragen. „Das heißt für uns bei Einfamilienhäusern: Wenn jemand nicht geräumt hat, klingeln wir und fragen nach, ob er dem nachkommen könnte. Falls der Besitzer nicht da ist, bekommt er einen Bescheid in den Briefkasten und wir kommen noch einmal wieder, um nachzuprüfen. Wenn dann nichts passiert ist, gibt es eine Anzeige“, sagt S. Unvermeidbar sei eine sofortige Anzeige jedoch bei leerstehenden Gebäuden oder Mietwohnungen mit mehreren Parteien. „Aus rechtlichen Gründen, kommen wir ohne Anzeige sonst nicht an die Besitzer ran“, sagt S. Aus Erfahrung wissen sie, dass viele Besitzer leerstehender Häuser im Ausland wohnten. „Da gestaltet sich die Sache besonders schwer“, sagte S.

Während ihrer Streife kommen die beiden Frauen immer wieder ins Gespräch mit den Anwohnern. Der Besitzer der Hausnummer 12 spricht sie an, um nachzufragen, ob er alles richtig gemacht habe. Die Kolleginnen sind amüsiert – und freuen sich darüber, dass vor Haus Nummer 22 im Gegensatz zum letzten Jahr der Schnee ordnungsgemäß geräumt wurde. „Insgesamt haben wir das Gefühl, dass es diesen Winter besser läuft als das letzte Mal. Vor allem bei den Privatleuten fällt uns das auf“, sagte S. Nachlässig seien hingegen die Wohnungsbaugesellschaften: Nach ihren Erfahrungen hätten viele keinen Winterdienst beauftragt. In anderen Fällen seien die privat engagierten Streudienste ihren Aufgaben nicht gewachsen – aber niemand überprüfe die Gehwege vor den Häusern.

Die beiden Frauen haben die neue Vorschrift schon oft heruntergebetet: Für das Schnee- und Eisräumen gibt es jetzt drei verschiedene Stufen, die überprüft werden: Die Schneeräumung, das „Abstreuen von Winter- und Eisglätte“, wie es im Gesetz heißt, sowie die Beseitigung von Eisbildungen. Auf Gehwegen muss eine Schneise von mindestens einem Meter Breite schneefrei gehalten, Eisflächen müssen weggehackt werden. Ansonsten reicht schippen und streuen. Der Einsatz von Salz ist weiterhin verboten. Und wenn es über Nacht schneit, muss der Gehweg am nächsten Morgen bis 7 Uhr geräumt sein, an Sonntagen reicht 9 Uhr.

Die Marientaler Straße bietet kein einheitliches Bild: Stücke unzureichend gestreuter Schneedecke wechseln sich ab mit vereisten Stellen und gänzlich freigeklopften Bodenplatten – je nachdem wie viel Mühe sich ein Hausbesitzer gemacht hat. Als die beiden Ordnungshüterinnen das sehen, ist für sie klar: „Je länger man den Schnee liegen lässt, umso schwieriger gestaltet sich die Räumung, weil Fußgänger den Neuschnee festtrampeln, das Ganze zu einer Eisplatte gefriert und zu einer gefährlichen Rutschfläche wird.“

Und das kann teuer werden. Bis zu 10 000 Euro Bußgeld sieht das neue Gesetz vor. Stinksauer darüber ist Ines Grünberger, Hausbesitzerin eines Einfamilienhauses in der Straße. „Der Gesetzerlass kam zu spät. Da hatten wir unsere Winterdienstverträge längst zu anderen Konditionen abgeschlossen.“ Das Problem sei jetzt, dass sie darin weder die neuen Bestimmungen noch Konventionalklauseln mit aufgenommen wurden. „Wir können die Räumungsfirmen nicht mehr haftbar machen. Das heißt wir hätten uns bei ihnen extra absichern müssen“, sagte Grünberger. Ihr Winterdienst sei gerade dabei abzuspringen, weil er mit seinem Wagen die schmale Straße nicht befahren könne. Schon der vergangene Winter hatte viele Firmen in die Insolvenz getrieben, da sie auf diese Schneefälle weder personell noch technisch vorbereitet waren.

Auch deshalb versuchen die beiden Ordnungshüterinnen streng, aber gerecht zu sein zu sein. Letztendlich zähle bei der Beurteilung ihr Augenmaß und der persönliche Eindruck einer Situation. „Wir sehen ja, ob jemand noch nie geräumt, nur Granulat gestreut hat oder es morgens einfach noch nicht geschafft hat zu kehren. Das macht einen großen Unterschied“, sagt S.
Mitgefühl hegen die beiden Kolleginnen auf ihrer Streife vor allem mit den älteren Menschen, die nach dem Gesetz ihrer Räumungspflicht nicht genügend nachgekommen sind, weil ihr Winterdienst schlampig oder gar nicht gearbeitet hat. „Viele von ihnen haben niemanden, der es ansonsten machen könnte und jetzt machen sie sich Sorgen wegen der Strafe, die auf sie zukommen könnte“, sagte W. Ein älteres Ehepaar habe sie sogar gefragt, ob es seinen Urlaub absagen sollte. „Da will man am liebsten sagen: Ich komme vorbei und mache es für euch.“ (mit dapd)

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