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Berlin: Widerspruch gegen die "Light"-Anordnung des Charlottenburger Bezirksamts

Die Bierverkäufer vor dem Olympiastadion setzen sich gegen das vor kurzem vom Bezirksamt Charlottenburg erlassene Light-Bier-Gebot gerichtlich zur Wehr. Im Namen zweier Händler legte die Rechtsanwaltskanzlei Kirsch und Stange am Freitag in einem Eilantrag Widerspruch gegen die bezirkliche Anordnung ein.

Die Bierverkäufer vor dem Olympiastadion setzen sich gegen das vor kurzem vom Bezirksamt Charlottenburg erlassene Light-Bier-Gebot gerichtlich zur Wehr. Im Namen zweier Händler legte die Rechtsanwaltskanzlei Kirsch und Stange am Freitag in einem Eilantrag Widerspruch gegen die bezirkliche Anordnung ein. Anwalt Thomas Ritter geht davon aus, erst einmal eine aufschiebende Wirkung zu erreichen, so dass zum Spiel Hertha gegen HSV am kommenden Freitag wieder Bier mit regulärem Alkoholgehalt verkauft werden dürfte. Spätestens müsse eine Entscheidung zum Championsleague-Spiel Anfang März fallen.

Das Charlottenburger Tiefbauamt hatte 17 Verkaufsständen nahe am Stadion zum Beginn der Rückrunde die Auflage erteilt, nur noch "Light-Bier" mit einem Alkoholgehalt von bis zu drei Prozent zu verkaufen. Das hat den Händlern zufolge zu erheblichen Umsatzeinbußen geführt. Die Auflage ist Teil der so genannten Sondernutzungserlaubnis für öffentliches Straßenland, die das Tiefbauamt ausstellt. In der Vergangenheit hatte es in der Nachbarschaft des Olympia-Stadions immer wieder Beschwerden über in Vorgärten urinierende und pöbelnde Fans gegeben.

Wegen eines ähnlichen Streits wurde vor zehn Jahren schon einmal prozessiert. Damals gewannen die Händler. Die Verwaltungsrichter vertraten die Auffassung, dass ein Zusammenhang zwischen Bierverkauf vor dem Stadion und Gewalttätigkeiten von Fans nicht zu beweisen sei. Dieser Meinung ist auch Anwalt Ritter: "Die randalierenden Rowdies bringen sich ihr Bier sowieso mit."

Charlottenburgs Baustadträtin Beate Profé sagte gestern, sie sei zuversichtlich, dass die Anordnung vor Gericht Bestand haben werde, weil sie rechtlich auf anderen Füßen stehe als vor zehn Jahren. Der Rückgang der Straftaten nach ähnlichen Light-Bier-Erlassen in München und Nürnberg zeige zudem, dass ein Zusammenhang bestehe.

tob

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