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Berlin: Widerstand

„Der Staat sind wir“ vom 18. Dezember Das Widerstandsrecht auf alle Formen der pluralistischen und demokratischen Kultur auszudehnen, also auf freie Meinungsäußerung, freie Vereinigung von zivilgesellschaftlichen Gruppen, Kritik, Opposition, Kontroversen, Interessenvertretung, also auf die Spielregeln der freien Gesellschaft, verwässert den stets heiklen, von genauen Kriterien der Gewissensentscheidung in extremen Situationen bestimmten Begriff des Widerstandsrechtes.

„Der Staat sind wir“ vom 18. Dezember

Das Widerstandsrecht auf alle Formen der pluralistischen und demokratischen Kultur auszudehnen, also auf freie Meinungsäußerung, freie Vereinigung von zivilgesellschaftlichen Gruppen, Kritik, Opposition, Kontroversen, Interessenvertretung, also auf die Spielregeln der freien Gesellschaft, verwässert den stets heiklen, von genauen Kriterien der Gewissensentscheidung in extremen Situationen bestimmten Begriff des Widerstandsrechtes. Wie kompliziert dieses Recht auf Widerstand grundsätzlich und praktisch ist, zeigen die Attentate gegen Hitler. Es bleibt ein Unterschied, ob man gegen den Umbau des Bahnhofs in Stuttgart demonstriert oder sein Leben riskiert bei einem Attentat gegen Hitler.

Im letzteren Fall ist das Widerstandsrecht auf seinen Begriff gebracht. Stauffenberg war kein Wutbürger. Er war mehr. Diesen Unterschied kann man nicht relativieren.

Dr. Lothar Kraft, Berlin-Friedenau

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